Campingregeln
Campingregeln und Vorladungen
Innerhalb der Stadtgrenzen von Longmont
Gemeindeordnung von Longmont 10.14.120
R101. Polizisten müssen Verstöße gegen die Campingverordnung zunächst verwarnen, bevor sie einen Strafzettel ausstellen.
R102. Wenn der Camper sich weigert, der Aufforderung nachzukommen, sollte der Friedensbeamte prüfen, ob humanitäre Hilfe erforderlich ist.
R103. Reserviert.
R104. Wenn Hilfe benötigt wird, versucht der Friedensbeamte, den Camper mit Empfehlungen und Diensten in Verbindung zu bringen.
R105. Wenn sich der Camper weigert, den Anweisungen des Servicemitarbeiters Folge zu leisten, oder wenn kein Servicemitarbeiter erreichbar ist, kann dies zu einer Anzeige wegen unrechtmäßigen Campings oder einer Festnahme führen.
R106. In Nächten, in denen im Landkreis keine Notunterkünfte verfügbar sind, dürfen keine Strafzettel ausgestellt werden. Die Polizei kann jedoch Personen, die gegen die Campingverordnung verstoßen, anweisen, den Campingplatz sofort zu verlassen, wenn der Campingplatz empfindliche Wildtierhabitate, kulturell wertvolle Ressourcen oder eine direkte Gefahr für unser Wassereinzugsgebiet darstellt. Jegliches Eigentum von erkennbarem Wert, das nicht vom Camper mitgenommen wurde, wird gemäß den städtischen Vorschriften eingelagert und entsorgt.
R107. Eine schriftliche Mitteilung über die Räumung eines Lagers muss mindestens 48 Stunden vor der Räumung ausgehängt werden. Lager, die empfindliche Wildtierhabitate oder kulturell bedeutsame Ressourcen gefährden oder eine direkte Gefahr für unser Wassereinzugsgebiet darstellen, können jedoch sofort geräumt werden. Nicht mitgenommenes Eigentum wird gemäß den städtischen Vorschriften aufbewahrt und entsorgt.
R108. Bei illegalem Camping in ausgewiesenen sensiblen Gebieten, wie z. B. dem Button Rock Preserve, kann sofort eine Vorladung ausgestellt werden. Die sensiblen Gebiete werden vor der Durchführung von Zwangsmaßnahmen zumindest auf der offiziellen Website der Stadt gekennzeichnet.
R109. Genehmigungen für das Zelten auf städtischem Gelände sind beim Direktor für Parks und natürliche Ressourcen erhältlich (E-Mail david.bell@longmontcolorado.gov).
Datum des Inkrafttretens: Juni 30, 2023
Für Weitere Informationen zum Thema Camping auf öffentlichem Land der Stadt Longmont.
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