Eigentum und Beweismittel - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Eigentum und Beweise

(303) 651-8528

Montag Mittwoch 7 Uhr bis 4 pm
Donnerstag - Geschlossen
Freitag – 7 bis 4 Uhr

An städtischen Feiertagen geschlossen

Gefundene Gegenstände

Um gefundene Gegenstände abzuholen, müssen Sie eine detaillierte Beschreibung des/der Gegenstände(s) und den Ort, an dem sie verloren gegangen sein könnten, angeben. Gefundene Gegenstände verbleiben 60 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer Abgabe im Besitz der Polizei von Longmont und werden als Beweismittel aufbewahrt. Für weitere Informationen oder um die Gegenstände abzuholen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Eigentum und Beweismittel. 303-651-8528.

 

Abholung Ihres Eigentums

Die Immobilie kann nach Vereinbarung eines Termins freigegeben werden bei (303) 651-8528 oder über das Online-System.  Sie müssen Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer und die Gegenstände, die Sie abholen möchten, angeben. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein ist erforderlich.

 

Wenn Sie von der Polizei von Longmont festgenommen wurden und ein Beamter Ihr Eigentum zur sicheren Verwahrung mitgenommen hat, weil das Gefängnis es nicht annehmen wollte, wird dieses Eigentum 60 Tage lang aufbewahrt.

 

Abholung von Gegenständen für eine andere Person

Sie dürfen das Eigentum eines Jugendlichen einziehen, wenn Sie dessen Elternteil oder gesetzlicher Vormund sind.

Wenn Sie Gegenstände für einen anderen Erwachsenen abholen, benötigen Sie (A) einen gültigen, staatlich ausgestellten Lichtbildausweis und ein unterschriebenes und notariell beglaubigtes Schreiben der Person, der die Gegenstände gehören oder die sich zum Zeitpunkt der Abholung im Besitz der Gegenstände befand, in dem genau angegeben ist, welche Gegenstände Sie abholen dürfen, oder (B) eine notariell beglaubigte Vollmacht der Person, der die Gegenstände gehören oder die sich zum Zeitpunkt der Abholung im Besitz der Gegenstände befand, in der genau angegeben ist, welche Gegenstände Sie abholen dürfen.

 

Firearms

Die Herausgabe von Schusswaffen ist erst nach Abschluss der Hintergrundprüfung durch das Colorado Bureau of Investigation (CBI) möglich. Das CBI benötigt einen gültigen Personalausweis oder Führerschein aus Colorado. Nach positiver Überprüfung werden Sie benachrichtigt und wir vereinbaren einen Termin zur Herausgabe Ihrer Schusswaffe(n). Die Hintergrundprüfung dauert in der Regel 3–5 Werktage.

 

Wenn Ihnen der Besitz einer Schusswaffe von der CBI verweigert wird, können Sie gegen die Verweigerung bei der CBI Berufung einlegen.

 

Für Fragen bitte E-Mail-Eigentum und Beweismittel oder rufen Sie an: 303-651-8528.

Nehmen Sie an der Bürgerbefragung 2026 teil und helfen Sie mit, Longmont so zu gestalten, wie Sie es lieben. Die Befragung läuft bis zum 7. September.