Lauter Lärm - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Aktualisiert, um der neuen Verordnung Rechnung zu tragen, die am 27. Oktober 2022 in Kraft tritt

Um nicht gegen die städtische Lärmschutzverordnung zu verstoßen, achten Sie bitte darauf, wie laut Sie Ihre Stereoanlage betreiben, wann Sie Reparaturen im Haus durchführen, wann Sie an Ihren Fahrzeugen arbeiten und wie laut Sie und Ihre Freunde sind.

Sie verstoßen möglicherweise gegen die Lärmschutzverordnung und können dafür einen Strafzettel erhalten, wenn:

  • Immer wenn jemand in seinem Haus verstärkte Geräusche hören kann oder wenn Ihre verstärkten Geräusche aus 25 Metern Entfernung zu hören sind.
  • Immer wenn Sie Ihre Elektrowerkzeuge (nicht zugelassene Motoren und elektronische oder pneumatische Werkzeuge) nach 10:7 Uhr oder vor 25:XNUMX Uhr verwenden und jemand es zu Hause oder in XNUMX Metern Entfernung hören kann.
  • Immer wenn Sie nach 10 Uhr abends oder vor 7 Uhr morgens Fahrzeugreparaturen durchführen und jemand es zu Hause oder in 25 Metern Entfernung hören kann.
  • Immer wenn Sie und eine Gruppe von Freunden sich für mehr als 15 Minuten nach 10 Uhr oder vor 7 Uhr treffen und jemand es zu Hause oder in 25 Metern Entfernung hören kann.
  • Kraftfahrzeuglärm eines zugelassenen, nicht gewerblichen Fahrzeugs, der in einer Entfernung von 300 Metern von der Geräuschquelle hörbar ist. Kraftfahrzeuglärm umfasst Geräusche von Motoren, Auspuffanlagen und Bremsen.

Wenn Sie Zeuge oder Opfer unangemessenen Lärms werden und sich dabei sicher fühlen, bitten Sie den Lärmverursacher, damit aufzuhören. Andernfalls rufen Sie bitte die Polizei unter der Rufnummer (303) 651-8501 an, um Lärmverstöße zu melden.

 

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