Häufige Code-Verstöße
Nachfolgend finden Sie eine Liste häufiger Verstöße gegen die Gemeindeordnung mit einer kurzen Beschreibung. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Namen des Verstoßes. Sie werden dann zum entsprechenden Abschnitt der Gemeindeordnung weitergeleitet.
Müll und Schutt: Jeglicher Müll, Schrott, Geräte, demontierte Maschinen oder alte Möbel müssen in einem vollständig geschlossenen Gebäude aufbewahrt oder entfernt werden.
Schrottfahrzeuge auf Privatgrundstücken: Fahrzeuge müssen betriebsbereit sein, alle Reifen müssen aufgepumpt sein und auf Privatgrundstücken gültige Kennzeichen tragen. Ein Altfahrzeug darf auf Privatgrundstücken abgestellt werden, sofern es vollständig mit einer Plane oder einer Autoabdeckung abgedeckt ist.
Fahrzeuge auf Stadtstraßen: Fahrzeuge müssen betriebsbereit sein, alle Reifen müssen aufgepumpt sein und ein gültiges Kennzeichen tragen, um auf Stadtstraßen fahren zu dürfen. Fahrzeuge auf Stadtstraßen sollten regelmäßig benutzt werden.
Unkraut und unansehnliche Vegetation: Unkraut und Gräser dürfen eine Höhe von 12 cm nicht überschreiten.
Unternehmen zu Hause: Ein Unternehmen, das die umliegenden Grundstücke nicht beeinträchtigt, darf in einem Wohngebäude ansässig sein. Unternehmen müssen alle in der eidesstattlichen Erklärung aufgeführten Anforderungen erfüllen (Abschnitt 15.04.040.C.4 des Gesetzes).
Schnee und Eis: Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende des Schneefalls sind die Anwohner verpflichtet, Schnee und Eis von allen an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Wegen zu entfernen.
Flohmärkte: Kein Garagenverkauf darf länger als drei aufeinanderfolgende Tage dauern und im Kalenderjahr dürfen an derselben Stelle nicht mehr als 3 Tage lang Garagenverkäufe stattfinden.
Parken im Vorgarten oder in den Seitengärten: In Vor- und Seitengärten, die zur Stadtstraße zeigen, dürfen Fahrzeuge nur auf einer Fläche aus Asphalt, Beton oder Schotter gefahren oder geparkt werden.
Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen: In einer Wohnung können bis zu fünf Personen leben, die nicht miteinander verwandt sind. Bei Verwandtschaftsverhältnissen gibt es keine Begrenzung für die Anzahl der zusammenlebenden Personen.
Zeichen: Für alle Geschäftsschilder in der Stadt, einschließlich temporärer Schilder, ist eine Genehmigung erforderlich. Auf städtischen Wegen dürfen keine Schilder aufgestellt werden.
Vorfahrtseinschränkungen: Straßen, Gehwege und Gassen müssen für den Fahrzeug- und Fußgängerverkehr freigehalten werden. Gegenstände wie Basketballkörbe oder Gartenmaterialien müssen auf Privatgrundstücken und nicht auf städtischen Wegen abgestellt werden.
Tote Bäume: Jeder Baum, der teilweise oder vollständig abgestorben ist oder aus anderen Gründen strukturell so beschädigt ist, dass er eine Gefahr darstellt, muss beschnitten oder entfernt werden.