Öffentliche Denkmäler
Öffentliche Denkmäler
Richtlinien der Stadt Longmont für Gedenkstätten am Straßenrand und in Parks/Grünanlagen
Die Stadt Longmont ist sich des Bedarfs der Gemeinde bewusst, Angehörige zu ehren, die bei Verkehrsunfällen oder in öffentlichen Parks und Grünanlagen ums Leben gekommen sind. Gedenkstätten am Straßenrand sind eine gängige Form der Trauer, und die Stadt hat Verständnis für diese Art des Gedenkens. Gleichzeitig ist es aber auch notwendig, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die beabsichtigte Nutzung von Parks und Grünanlagen zu gewährleisten.
Allgemeine Bestimmungen
- Öffentliche Sicherheit und Instandhaltung: Denkmäler dürfen keine Hindernisse oder Sicherheitsrisiken darstellen und nicht gegen die Gemeindeordnung oder die Richtlinien der Stadt Longmont verstoßen. Sie dürfen die Sichtbarkeit von Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen, Parkwegen oder Versorgungseinrichtungen nicht beeinträchtigen.
- Dauerhaftigkeit und Anhänge: Feste Einbauten oder Anbringungen an bestehenden Bauwerken, die die Nutzung des öffentlichen Raumes beeinträchtigen, sind nicht gestattet.
- Pflege des öffentlichen Raums: Denkmäler dürfen keinen Müll hinterlassen, keine Graffiti anziehen oder andere Belästigungen verursachen. Denkmäler, die als anstößig empfunden werden oder über die wiederholt Beschwerden erhoben werden, werden entfernt.
Gedenkstätten am Straßenrand
- Dauer: Gedenkstätten am Straßenrand sind für einen Zeitraum von 60 Tagen nach dem Vorfall zulässig.
- Entfernungshinweis: Die Stadt wird 48 Stunden vor der Entfernung eine Benachrichtigung an der Gedenkstätte aushängen. In der Benachrichtigung werden Ansprechpartner der Stadt genannt, die Familien, Freunden und Nachbarn bei der Koordination der Entfernung mit dem Parkpersonal helfen können.
- Speicherung und Abfrage: Nicht verderbliche Gegenstände aus entfernten Gedenkstätten werden eine Woche lang aufbewahrt. Zur Abholung kontaktieren Sie bitte das City Customer Service Center unter 303-651-8416.
Parks und Greenways-Denkmäler
- Dauer: Gedenkstätten in Parks und Grünanlagen sind für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem Vorfall gestattet, um die allgemeine öffentliche Nutzung und den Zweck dieser Bereiche aufrechtzuerhalten.
- Entfernungshinweis: Ähnlich wie bei Straßendenkmälern wird 48 Stunden vor der Entfernung eine Benachrichtigung ausgehängt. In den Benachrichtigungen werden Ansprechpartner der Stadt genannt, die Familie, Freunden und Nachbarn bei der Koordination der Entfernung mit dem Parkpersonal helfen können.
- Speicherung und Abfrage: Nicht verderbliche Gegenstände aus entfernten Gedenkstätten werden eine Woche lang aufbewahrt. Zur Abholung kontaktieren Sie bitte das City Customer Service Center unter 303-651-8416.
Denkmäler auf Privatgrundstücken
Die Stadt überwacht keine Denkmäler auf Privatgrundstücken, es sei denn, sie verstoßen gegen öffentliche Regeln und Vorschriften. Dazu gehören Sichtbehinderungen von Verkehrsmitteln, Verkehrszeichen und/oder Signalanlagen.