Meldepflichten für gefährliche Abfälle
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Meldepflichten für gefährliche Abfälle
Abschnitt 14.08.310 D. der Gemeindeordnung der Stadt verbietet die Einleitung gefährlicher Stoffe in die Kanalisation. Melden Sie jegliche Einleitung dieser Art dem Industrial Pre-treatment Program unter (303) 651-8667 oder die Kläranlage unter (303) 651-8382.
Gefährliche Abfälle und die Abwasserkanalisation
Die „Ausnahmeregelung für häusliches Abwasser“ sieht eine Ausnahme von den Vorschriften für gefährliche Abfälle für häusliches Abwasser und Gemische aus häuslichem und anderem Abfall, einschließlich gefährlicher Abfälle, vor. Sie sieht jedoch nicht die unkontrollierte Einleitung gefährlicher Abfälle in die städtische Kanalisation vor. Kurz gesagt: Sobald gefährliche Abfälle in die Kanalisation gelangen, unterliegen sie nicht mehr den Regelungen des RCRA. Sie unterliegen den Regelungen des Clean Water Act wie folgt:
Alle Ableitungen müssen den örtlichen, staatlichen und bundesstaatlichen Vorschriften entsprechen. Die Ableitung gefährlicher Abfälle entspricht den Vorschriften für gefährliche Abfälle in Colorado, wenn:
- Die Einrichtung beantragt für die Einleitung eine schriftliche Genehmigung der Stadt;
- Die Stadt stellt ein Genehmigungsschreiben aus, das die Einleitung gestattet und Art und Menge der eingeleiteten gefährlichen Abfälle angibt. In diesem Schreiben wird bestätigt, dass durch die Einleitung keine Verstöße gegen die Vorbehandlungsstandards oder Bundesvorschriften auftreten.
- Die Einrichtung bewahrt den Brief der Stadt zur Überprüfung bei Konformitätsprüfungen vor Ort auf; und
- Die Einrichtung erfüllt weiterhin alle Berichtspflichten gemäß 40 CFR 403.12 (p).
- Die Anlage verfügt über eine Einleitungsgenehmigung oder eine Nulleinleitungsgenehmigung und erfüllt alle örtlichen, staatlichen und bundesstaatlichen Anforderungen für die Einleitung in die Kanalisation.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Anforderungen bedeutet, dass die Anlage gefährliche Abfälle entsorgt (und somit Zwangsmaßnahmen der EPA, des CDPHE und der Stadt Longmont unterliegt).
Zusätzliche Berichtspflichten
Alle industriellen Nutzer sind verpflichtet, das Industrial Pretreatment Office der Stadt, die Hazardous Materials and Waste Management Division des Gesundheitsministeriums von Colorado und das Office of Ecosystems, Protection and Remediation der EPA über die Einleitung von Substanzen in die Kanalisation zu informieren, die bei anderweitiger Entsorgung gemäß 40 CFR Teil 261 als gefährlicher Abfall gelten würden.
Diese Meldepflicht gilt für Industrien, die in einem Kalendermonat mindestens 15 Kilogramm (33 Pfund) nicht akut gefährlichen Abfall oder eine beliebige Menge akut gefährlichen Abfalls einleiten. Es handelt sich um eine einmalige Meldung. Bei wesentlichen Änderungen des Volumens oder der Art der Einleitung von aufgeführten oder charakteristischen gefährlichen Abfällen ist eine erneute Meldung im Voraus erforderlich.
Die Meldung muss schriftlich erfolgen und den Namen des gefährlichen Abfalls, die EPA-Nummer für gefährliche Abfälle sowie die Art der Einleitung (kontinuierlich, chargenweise oder anderweitig) enthalten. Detailliertere Informationen sind erforderlich, wenn ein Unternehmen monatlich mehr als 100 Kilogramm (220 Pfund) eines von der EPA als gefährlich eingestuften Abfalls einleitet. Die Meldung muss spätestens 180 Tage nach Einleitung des gelisteten oder charakteristischen gefährlichen Abfalls erfolgen.
Genehmigungsinhaber: Diese Meldepflichten gelten nicht für Schadstoffe, die bereits im Rahmen der Selbstüberwachungsanforderungen von 40 CFR 4-3.12 (b), (d) und (e) gemeldet wurden.
BERICHT AN:
Stadt Longmont
Industrielles Vorbehandlungsprogramm
1100 Süd-Sherman-Straße
Longmont, CO 80501
Telefon: (303) 651-8667
or E-Mail an das IP-Programm
Colorado Ministerium für Gesundheit und Umwelt
Abteilung für Gefahrstoffe und Abfallmanagement
4300 Cherry Creek Drive Süd
Denver, CO80222-1530
(303) 692-3300
US-Umweltschutzbehörde (USEPA)
Amt für Ökosysteme, Schutz und Sanierung
999 18th Straße, Suite 500
Denver, CO80202-2406
(303) 312-6312