Titel VI: Richtlinien und Pläne
Titel VI Beschwerdeverfahren
Wer ist beschwerdeberechtigt?
Jeder, der glaubt, dass er aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe oder nationalen Herkunft von der Teilnahme an einem Programm oder einer Aktivität der Stadt Longmont ausgeschlossen, von den Vorteilen ausgeschlossen oder auf andere Weise diskriminiert wurde, kann eine Beschwerde einreichen.
Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?
Beschwerden müssen innerhalb von 180 Tagen nach dem letzten Tag der mutmaßlichen Diskriminierung schriftlich eingereicht werden. Wenden Sie sich jedoch an den Title VI-Koordinator der Stadt Longmont, wenn Sie glauben, dass Ihre Beschwerde nach Ablauf dieser Frist eintrifft.
Es werden angemessene Anstrengungen unternommen, um Menschen mit Behinderungen, Nicht-Englischsprachigen und anderen Personen, die keine schriftliche Beschwerde einreichen können, zu unterstützen. Wenn Sie Hilfe bei der Einreichung einer Beschwerde benötigen, wenden Sie sich bitte an den Title VI-Koordinator der Stadt Longmont.
Beschwerden können per Post, E-Mail oder persönlich eingereicht werden an:
Adriana Perea, Gemeinde- und Nachbarschaftsressourcen, Koordinatorin für Titel VI
350 Kimbark St. Longmont CO, 80501
Adriana.Perea@longmontcolorado.gov
303-651-8721
Je nach Art der Bundesförderung können Beschwerden auch direkt bei folgenden Stellen oder der zuständigen Bundesbehörde eingereicht werden:
Bürgerrechts- und Wirtschaftsressourcenzentrum des Colorado-Verkehrsministeriums
2829 W. Howard Place, Suite 139
Denver, CO 80204
dot_civilrights@state.co.us
Telefon: (800) 925-3427
Fax: (303) 952-7088
Federal Highway Administration, Abteilung Colorado
12300 West Dakota Avenue, Suite 180
Lakewood, Colorado 80228
Telefon: (720) 963-3000
Fax: (720) 963-3001
Federal Transit Administration
FTA-Büro für Bürgerrechte
1200 New Jersey Avenue, SE
Washington, DC 20590
US-Justizministerium
Abteilung für Bürgerrechte
950 Pennsylvania Avenue, NW
Washington, DC 20530
Was passiert, nachdem eine Beschwerde eingereicht wurde?
Die Stadt Longmont wird alle eingehenden Beschwerden nach Titel VI erfassen und gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften an die zuständigen Aufsichtsbehörden weiterleiten, darunter gegebenenfalls an FHWA, FTA, FAA, CDOT oder das DOJ. Die Stadt Longmont wird mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um festzustellen, ob sie für die Prüfung und Untersuchung der Beschwerde zuständig ist.
Beschwerdeführer werden gebeten, das folgende Beschwerdeformular zu verwenden, wenn sie eine Beschwerde nach Title VI bei der Stadt Longmont einreichen. Dies ist jedoch nicht erforderlich. Jede Beschwerde sollte mindestens eine schriftliche Erklärung der angeblichen Diskriminierung, die Kontaktdaten des Beschwerdeführers, den Grund der Beschwerde (z. B. Rasse, Hautfarbe, nationale Herkunft), die Namen der beteiligten Personen oder Stellen, ausreichende Informationen zum Verständnis der Tatsachen enthalten, die den Beschwerdeführer zu der Annahme veranlasst haben, dass es bei einem Programm oder einer Aktivität der Stadt zu Diskriminierung gekommen ist, sowie das/die Datum(e) der angeblichen Diskriminierung.
Ist die Stadt Longmont für die Untersuchung der Beschwerde zuständig, bemüht sie sich um eine Lösung innerhalb von 180 Tagen. Die Stadt Longmont kann nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen vom Beschwerdeführer anfordern, eine Anhörung anberaumen, einen Anhörungsbeauftragten benennen oder andere geeignete Maßnahmen zur Lösung der Beschwerde ergreifen. Nach Abschluss der Überprüfung und/oder Untersuchung teilt die Stadt Longmont ihre Ergebnisse schriftlich mit.
Hinweis auf Rechte
Der folgende Hinweis ist auf der Website der Stadt Longmont veröffentlicht und im Bürgerzentrum der Stadt ausgehängt. Auf Anfrage werden alternative Formate für blinde oder sehbehinderte Menschen sowie für Menschen, die eine Übersetzung in eine andere Sprache als Englisch benötigen, zur Verfügung gestellt.
Ihre Rechte gegen Diskriminierung gemäß Titel VI des Civil Rights Act von 1964
Die Stadt Longmont bietet ihre Programme und Dienstleistungen unabhängig von Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft an. Wer glaubt, aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe oder nationalen Herkunft von der Teilnahme an einem Programm oder einer Aktivität der Stadt Longmont ausgeschlossen, von den Vorteilen ausgeschlossen oder anderweitig diskriminiert worden zu sein, kann eine Diskriminierungsbeschwerde nach Titel VI einreichen.
Um eine Diskriminierungsbeschwerde nach Titel VI einzureichen oder zusätzliche Informationen oder Übersetzungsdienste anzufordern, wenden Sie sich an:
Adriana Perea, Leiterin für Gemeinde- und Nachbarschaftsressourcen, Koordinatorin für Titel VI
350 Kimbark St. Longmont CO, 80501
Adriana.Perea@longmontcolorado.gov
303-651-8721
Je nach Art der Bundesförderung können Beschwerden auch direkt bei folgenden Stellen eingereicht werden:
Bürgerrechts- und Wirtschaftsressourcenzentrum des Colorado-Verkehrsministeriums
2829 W. Howard Place, Suite 139
Denver, CO 80204
dot_civilrights@state.co.us
Telefon: (800) 925-3427
Fax: (303) 952-7088
Federal Highway Administration, Abteilung Colorado
12300 West Dakota Avenue, Suite 180
Lakewood, Colorado 80228
Telefon: (720) 963-3000
Fax: (720) 963-3001
Federal Transit Administration
FTA-Büro für Bürgerrechte
1200 New Jersey Avenue, SE
Washington, DC 20590
US-Justizministerium
Abteilung für Bürgerrechte
950 Pennsylvania Avenue, NW
Washington, DC 20530