Übernachtungssteuer - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Hotels, Motels und kurzfristige Unterkunftsvermietungen

Unter Beherbergungsdienstleistungen versteht man die Bereitstellung von Zimmern oder Unterkünften durch eine Person oder Gruppe zur kurzfristigen Vermietung (für einen Zeitraum von weniger als 30 aufeinanderfolgenden Tagen).

Für die Vermietung von Unterkünften, die innerhalb der Stadt Longmont geschäftlich tätig sind, ist eine Umsatz- und Verbrauchssteuerlizenz der Stadt Longmont erforderlich. Der Lizenzantrag kann unter Longmont.munirevs.com ausgefüllt werden..

Überblick über die Unterkunftssteuer

Wichtige Änderung im Video – der Gesamtsteuersatz hat sich geändert:

Stadt Longmont = 3.53 %
Bundesstaat Colorado = 2.90 %
RTD = 1.00 %
Kulturbezirk = 0.10 %
Boulder County = 1.335 % (Veränderung)

Haben Sie Probleme beim Anzeigen des Videos? Schauen Sie sich das Video zur Beherbergungssteuer auf YouTube an.

 


Umsatzsteuer/Gastgebersteuer

Die Vermietung von Unterkünften ist verpflichtet, die Umsatz- und Verbrauchssteuer der Stadt Longmont sowie die Übernachtungssteuer der Stadt Longmont einzuziehen und abzuführen.

Umsatz- und Verbrauchsteuer 3.53 %

  • Ein Unternehmen der Art der Unterkunftsvermietung ist verpflichtet, Umsatz- und Verbrauchssteuer auf den vollen Mietpreis einschließlich aller Reinigungs- oder sonstigen Gebühren, die für die Anmietung des Zimmers oder der Unterkunft anfallen, zu erheben und an die Stadt Longmont abzuführen.
  • Wenn Sie einen Website-Marktplatz-Vermittler nutzen, kann die Umsatz- und Verbrauchssteuer eingezogen und direkt über diesen an die Stadt Longmont abgeführt werden.
  • Die Umsatz- und Verbrauchssteuer für die Vermietung von Unterkünften für die Stadt Longmont kann wie folgt eingereicht werden:

Übernachtungssteuer 2.00 %

Die Stadt Longmont verlangt, dass für Beherbergungsbetriebe in der Stadt Longmont eine spezielle Beherbergungssteuer in Höhe von 2 % erhoben, gemeldet und bezahlt wird.

HINWEIS: Die Umsatzsteuer darf NICHT mit der Beherbergungssteuer kombiniert werden.

Ein Unternehmen der Art der Unterkunftsvermietung ist außerdem verpflichtet, eine Übernachtungssteuer auf den vollen geforderten Mietpreis einschließlich aller Reinigungs- oder sonstigen Gebühren, die für die Anmietung des Zimmers oder der Unterkunft anfallen, einzuziehen und an die Stadt Longmont abzuführen.

Änderungsmitteilung zu den Steuererklärungen für Untermieter der Stadt Longmont

Ab dem 2 werden für die Einreichung von Steuererklärungen für Mieter nicht mehr die grünen Blätter verwendet. Sie können die Steuererklärungen für Mieter unter https://longmont.munirevs.com online einreichen und bezahlen.

Die Online-Erklärungen zur Beherbergungssteuer sind für den Abgabezeitraum 1/2024 ab dem 2 verfügbar und fällig am 1. des Folgemonats. Alle mit diesen Konten verknüpften Benutzer erhalten von unserem Datenbanksystem eine E-Mail mit der Benachrichtigung über die Fälligkeit der Erklärung.


Bei Fragen wenden Sie sich an die Finanzabteilung

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte:

Richard Eastis
Umsatzsteuerverwalter, Stadt Longmont

Telefon: 303-774-3571

Email: Richard.Eastis@longmontcolorado.gov

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