Formulare für Geschäftstätigkeiten in Longmont – Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Formulare für Geschäftstätigkeiten in Longmont

Lizenzen und Formulare, die Sie für die Geschäftstätigkeit in Longmont benötigen


HINWEIS: Seit dem 5. Januar 2021 gilt ein neues Verfahren zur Umsatz- und Verbrauchssteuer.


Die Stadt hat an bestehende Unternehmen Registrierungsschreiben mit Informationen zur Anmeldung beim neuen Umsatzsteuersystem verschickt. Dieses Schreiben enthält Ihren Aktivierungscode. Nach Ihrer Registrierung sehen Sie alle offenen Aufgaben der Stadt in Ihrem Business Center und erhalten außerdem Erinnerungen per E-Mail. Die Stadt versendet Erinnerungen per E-Mail.

Was passiert, wenn ich keinen Anmeldebrief erhalte?


Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner und fügen Sie die E-Mail-Adresse hinzu support@munirevs.com zu Ihrer Liste sicherer Absender hinzufügen. Wenn Sie Ihren Aktivierungscode nicht kennen, E-Mail: support@munirevs.com für Hilfe. Oder Sie können Kontaktieren Sie die Stadt unter Sales.Tax@LongmontColorado.gov oder 303-651-8672

Longmont Umsatz- und Verbrauchsteuerlizenz

Als Unternehmen in der Stadt Longmont benötigen Sie eine Umsatzsteuerlizenz. Dies gilt für Einzelhändler, Hersteller, Großhändler, Bauunternehmer, Freiberufler und Dienstleistungsunternehmen. Auch gemeinnützige, gemeinnützige und steuerbefreite Einrichtungen sind betroffen. Die einmalige Lizenzgebühr beträgt 25 US-Dollar. Die Bearbeitung der Lizenz kann ab Eingang des Antrags bei der Stadt bis zu 10 Werktage dauern.

Beantragen Sie eine Umsatzsteuerlizenz

Klicken Sie hier für Anweisungen zur Registrierung eines neuen Unternehmens (.pdf) Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, um auf diese Anweisungen zuzugreifen, wenden Sie sich bitte an die ADA-Büro.

Den ausgefüllten Antrag im PDF- oder Excel-Format können Sie persönlich (Montag – Freitag, 8 bis 5 Uhr) oder per Post an folgende Adresse abgeben:

Umsatzsteuerabteilung von Longmont

350 Kimbark St.

Longmont, CO 80501

Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 25 US-Dollar an., die bar oder per Scheck bezahlt werden können. Für Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Umsatzsteueramt unter 303-651-8672 oder E-Mail: Sales.Tax@LongmontColorado.govSie können auch das Umsatzsteuerbüro im Longmont Civic Center in der Kimbark Street 350 besuchen.

Für besondere Veranstaltungen gibt es eine einmalige vorübergehende Umsatzsteuerlizenz. Um eine Kopie zu erhalten, Kontaktieren Sie das Umsatzsteueramt.

Reichen Sie Ihre Umsatz- und Verbrauchsteuererklärung ein

Für gekaufte Unternehmen kann eine Verbrauchsteuerpflicht bestehen.

Eine einmalige Steuererklärung für die Erstnutzungssteuer muss bis zum 20. des Monats nach Beginn der Geschäftstätigkeit ausgefüllt und eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie unser Büro für weitere Informationen und um eine Kopie des speziellen Steuererklärungsformulars anzufordern.


Anforderungen und Meldung der Baunutzungssteuer

Informationen zu den Baunutzungssteueranforderungen und zur Berichterstattung finden Sie auf dieser Seite.


Unternehmensregistrierung im Bundesstaat Colorado

Sie müssen Ihr Unternehmen auch beim Staat Colorado registrieren. Bitte Besuchen Sie die Website von Colorado Business Express um ihre Formulare auszufüllen.


Weitere Informationen für neue Unternehmen

  • Kontaktliste [PDF] die für Ihr Unternehmen hilfreich sein können.
  • Stadtkarte -Straßen und Straßennamen (mit Index), Privatstraßen, Parks und Erholungsgebiete, Golfplätze, städtische Einrichtungen, Schulen, Wasserstraßen, Stadtgrenzen und Eisenbahnen.
  • Häufig gestellte Fragen (DOCX) über Umsatzsteuer, Lizenzen und Geschäftstätigkeit in Longmont.
Telekommunikationsanbieter, die in Longmont Ortsnetzdienste anbieten, müssen die Verordnung einhalten.

Die Nutzungssteuer beträgt 7.5718 US-Dollar pro Zeile und Jahr und basiert auf der Zeilenanzahl, die der Stadt vom Verkäufer zum 30. Juni jedes Jahres mitgeteilt wurde.  Klicken Sie hier, um zur Telefonbeschäftigungssteuerverordnung weitergeleitet zu werden.

Besondere Lizenzanforderungen für Stadtschreiber

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stadtschreiberbüro für besondere Lizenzanforderungen durch die Stadtverordnung vorgeschrieben für:

  • Trödelhändler, Gebrauchtwarenhändler und Pfandleiher
  • Einrichtungen, die Alkohol ausschenken
  • Nutzung öffentlicher Plätze für besondere Veranstaltungen

Weitere besondere Lizenzanforderungen

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