Gebühr für Einwegbeutel
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Gebühr für Einwegbeutel
Gepäckgebührenbestimmungen
Laut Bundesstaat Colorado:
Im Jahr 2021 verabschiedete die Generalversammlung von Colorado House Bill 21-1162Ab dem 1. Januar 2024 verbietet das Gesetz Geschäften und Lebensmitteleinzelhändlern die Ausgabe von Einweg-Plastiktüten an Kunden. Bestimmte Lebensmitteleinzelhändler und kleine Geschäfte, die ausschließlich in Colorado tätig sind und drei oder weniger Filialen haben, dürfen Einweg-Plastiktüten anbieten.
Zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Januar 2024 darf ein Geschäft seinen Kunden an der Verkaufsstelle eine Tragetasche aus Recyclingpapier oder eine Einweg-Tragetasche aus Plastik aushändigen, wenn der Kunde eine Gebühr von 10 Cent pro Tasche oder eine höhere Gebühr zahlt, die von der Gemeinde oder dem Landkreis, in dem sich das Geschäft befindet, festgelegt wird. Ab dem 1. Januar 2024 darf ein Geschäft seinen Kunden an der Verkaufsstelle nur noch eine Tragetasche aus Recyclingpapier aushändigen, gegen eine Gebühr von 10 Cent pro Tasche oder eine höhere Gebühr, die von der Gemeinde oder dem Landkreis, in dem sich das Geschäft befindet, festgelegt wird.
Ein Geschäft ist verpflichtet, ab dem 1. April 2024 vierteljährlich 60 % der Einnahmen aus der Gebühr für Tragetaschen an die Gemeinde oder den Landkreis abzuführen, in dem sich das Geschäft befindet, und darf die restlichen 40 % der Einnahmen aus der Gebühr für Tragetaschen einbehalten.
Die Gebühr für Tragetaschen fällt nicht an, wenn der Kunde dem Geschäft den Nachweis erbringt, dass er an einem bundesstaatlichen oder staatlichen Lebensmittelhilfeprogramm teilnimmt.
Das Gesetz gilt nicht für Materialien, die zur Verpackung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, sowie für Geräte oder Materialien, die zur Herstellung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.
Das Online-Formular zur Überweisung der Gepäckgebühr ist ab dem 7 in der Stadt Longmont verfügbar. Ab diesem Zeitpunkt steht Ihnen im Bereich „Offene Aufgaben“ Ihres Kontos ein Formular zum Ausfüllen und Online-Absenden zur Verfügung.
Hier ist der Link zu einer ADA-zugänglichen Excel-Version der Gepäckgebührenrückerstattung:
Rückgabeformular für Taschengebühren der Stadt Longmont
Für die Online-Einreichung besuchen Sie diesen Link zum MUNIRevs-System der Stadt Longmont:
Hier finden Sie die Anweisungen zum Online-Einreichen der Gepäckgebührenrückerstattung (Hinweis: Wenn Sie bezüglich dieses Dokuments eine Unterkunft benötigen, Bitte kontaktieren Sie den ADA-Koordinator, indem Sie auf diesen Link klicken):
Anweisungen zum Einreichen einer Gepäckgebührenrückerstattung
Für mehr Informationen, kontaktieren sie bitte:
Umsatzsteueramt
(303) 651-8672
sales.tax@longmontcolorado.gov
Richard Eastis
Umsatzsteuer-Administrator
Stadt Longmont
303-774-3571
Richard.Eastis@LongmontColorado.gov
Für einige der angehängten Dokumente sind kostenlose Viewer erforderlich.
Sie können sie durch Klicken auf die Symbole unten herunterladen.
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Excel-Viewer
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