Bundesgesetze haben Vorrang vor der Rechtsprechung der Stadt in Bezug auf Flugzeuge. Soweit sich Beschwerden über Fluglärm auf Flüge beziehen, die vom oder zum Flughafen starten oder landen, ist die Stadt nicht befugt, die Flugrouten solcher Flugzeuge oder den Zeitpunkt ihres Überflugs über die Stadt zu kontrollieren. Ebenso wenig ist die Stadt befugt, Flugzeugen jeglicher Art oder Klasse, die am Flughafen operieren, den Zugang zu verweigern.
Darüber hinaus stehen bundesstaatliche Auflagen oft im Widerspruch zu lokalen Wünschen nach Lärmminderung, und die Lärmproblematik am Vance Brand Municipal Airport bildet hier keine Ausnahme. Der Wunsch der Stadt, den Betrieb ihres Flughafens selbst zu steuern, kann mit den bundesstaatlichen Auflagen für offenen und diskriminierungsfreien Zugang kollidieren. Die bundesstaatlichen Auflagen sind Voraussetzung für die Gewährung von Bundesmitteln an die Stadt zur Finanzierung von Flughafenverbesserungen. Die Stadt hat die Vor- und Nachteile der Annahme von Bundesmitteln abgewogen und sich entschieden, einen Teil der Kontrolle über ihren Flughafen abzugeben, um sicherzustellen, dass die Anlage für die öffentliche Nutzung sicher bleibt und einen Mehrwert für die Gemeinde darstellt.
Die Stadt ist bestrebt, ein verantwortungsvoller Flughafenbetreiber zu sein. Daher hat sie die freiwilligen Lärmschutzmaßnahmen (Voluntary Noise Abatement Procedures, VNAP) entwickelt, um den Anliegen unserer Nachbarn Rechnung zu tragen und Piloten weiterhin eine hervorragende Infrastruktur zu bieten. VNAP sollen die Belastung von Wohngebieten und anderen lärmempfindlichen Gebieten durch Fluglärm minimieren und gleichzeitig die Sicherheit des Flugbetriebs gewährleisten.
Piloten werden gebeten, die freiwilligen Lärmschutzmaßnahmen zu befolgen und „freundlich zu fliegen“, um den Anwohnern in der Flugroute entgegenzukommen. Je nach Flugzeug können diese Maßnahmen eine höhere Steiggeschwindigkeit erfordern, um möglichst schnell größere Höhen zu erreichen, oder die Nutzung ausgewiesener Übungsflächen, um Wohngebiete zu meiden.
Weitere Informationen zum VNAP der Stadt finden Sie auf unserer VNAP-Webseite.
Da die Stadt nicht befugt ist, Piloten oder ihre Flugzeuge zu regulieren, bleibt dieses Programm freiwillig. Darüber hinaus untersagen die Zusagen des Bundes die Stadt, Beschränkungen oder Einschränkungen des Flugbetriebs zu verhängen. Mit der Annahme der Bundesmittel zur Flughafenverbesserung hat sich die Stadt verpflichtet, den Flughafen für alle Flugzeugnutzer offen zu halten.