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Beantragen Sie eine Genehmigung für Arbeiten an einem städtischen Baum

Wenn Sie Arbeiten (Beschneiden, Entfernen oder Pflanzenpflege) an einem städtischen Baum planen oder einen Baum in einem städtischen Wegerecht pflanzen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Die Kosten für die geplanten Arbeiten trägt der Antragsteller. Die Stadt Longmont übernimmt keine Kosten für Arbeiten im Zusammenhang mit einer genehmigten Genehmigung. Sie müssen Eigentümer des an das städtische Wegerecht angrenzenden Grundstücks sein, auf dem die Arbeiten geplant sind. Die Arbeiten dürfen erst durchgeführt werden, wenn Ihnen eine vom Direktor für öffentliche Arbeiten und natürliche Ressourcen oder einem Beauftragten unterzeichnete Genehmigung vorliegt.

Schritte:

  • Füllen Sie die Online-Genehmigung auf dieser Seite aus.
  • Sobald Sie die Genehmigung eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb von fünf Werktagen eine E-Mail von Forestry Services, in der Sie darüber informiert werden, ob Ihre Genehmigung erteilt oder abgelehnt wird oder ob Forestry Services weitere Fragen hat.
  • Wenn Ihre Genehmigung genehmigt wird:

    • Sie erhalten eine E-Mail mit einer unterschriebenen Kopie der Genehmigung. Erst wenn Sie diese unterschriebene Genehmigung erhalten haben, dürfen die Arbeiten beginnen.  
    • Ihre Genehmigung ist nur für die darin angegebene Zeit gültig. Wenn die Arbeiten nicht innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden und Sie sie dennoch fortsetzen möchten, müssen Sie eine neue Genehmigung ausfüllen.
    • Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, müssen Sie die Forstverwaltung per E-Mail informieren. service.works@longmontcolorado.gov oder den Forstmitarbeitern, mit denen Sie bisher zusammengearbeitet haben.
  • Wenn Ihre Genehmigung abgelehnt wird:

    • Sie erhalten eine E-Mail mit dem Grund für die Ablehnung Ihrer Genehmigung und den weiteren Schritten (sofern erforderlich).
    • Wenn Ihre Genehmigung abgelehnt wird, dürfen Sie die geplanten Arbeiten nicht fortsetzen.
  • Häufige Gründe für die Ablehnung einer Genehmigung:

    • Nach Ansicht der Forstbehörde müssen die Arbeiten nicht durchgeführt werden und könnten sich möglicherweise negativ auf den Baum auswirken.
    • Die Stadt wird die vorgeschlagene Behandlung nicht für die Anwendung an einem Baum genehmigen, der sich im Besitz der Stadt befindet und von ihr gepflegt wird.
    • Die Forstverwaltung der Stadt Longmont wird die Arbeiten selbst durchführen.

Laden Sie ein PDF dieser Genehmigung herunter und drucken Sie es aus.

Indem Sie einen Genehmigungsantrag einreichen, stimmen Sie den folgenden Anforderungen der Stadt Longmont zu:

Zum Beschneiden und Entfernen:

  • Der für Schnitt- und Entfernungsarbeiten beauftragte Auftragnehmer muss ein von der Stadt lizenzierter Auftragnehmer sein. Sehen Sie sich eine Liste lizenzierter Baumpfleger an.
  • Die Entfernung eines gesunden, wertvollen Baumes unterliegt Kapitel 13.24.110 – Baumschutz der Gemeindeordnung der Stadt Longmont. Der Stadtförster schätzt den Wert des gesunden, wertvollen Baumes und ergreift die in der Gemeindeordnung festgelegten Schadensbegrenzungsmaßnahmen. Sehen Sie sich die Stadtverordnung zur Baumfällung an.
  • Die Entfernung muss das Fräsen des Baumstumpfs umfassen.

 

Zum Bepflanzen:

  • Die Ortung unterirdischer Versorgungsleitungen liegt in der Verantwortung der Baumpflanzer. Vor der Pflanzung müssen Sie sich an Colorado 811 wenden, um die Ortung unterirdischer Versorgungsleitungen anzufordern.
  • Bäume müssen mindestens 10 Meter von Gas- und Wasseranschlüssen entfernt gepflanzt werden. Steht der geplante Pflanzstandort im Konflikt mit unterirdischen Versorgungsleitungen, ist die Forstverwaltung zu kontaktieren, um den neuen Standort zu genehmigen.
  • Alle Bäume, die auf städtischem Grund gepflanzt werden sollen, müssen einen Durchmesser von mindestens 1.5 cm haben und mindestens in einem 15-Liter-Container, in Ballen- und Sackleinen- oder Air-Pot-Bäumen gezogen sein. Wurzelnackte Bäume können verwendet werden, erfordern jedoch eine intensive Nachbehandlung.
  • Der/Die Baum/Bäume müssen einer Baumart aus der Liste der empfohlenen Bäume für die regulierten Gebiete der Stadt Longmont angehören. 
  • Der Antragsteller verpflichtet sich, den Baum in den ersten beiden Jahren während der Wachstumsperiode wöchentlich mit 15 Gallonen Wasser zu versorgen und bei Bedarf zusätzlich zu gießen.
  • Alle auf städtischem Grundstück gepflanzten Bäume werden vom Forstamt der Stadt Longmont gepflegt. Die Stadt Longmont kann nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung jeden Baum auf städtischem Grundstück entfernen oder umpflanzen.

 

Zur Pflanzengesundheitspflege:

  • Das Unternehmen, das die Arbeiten durchführt, muss über eine Lizenz des Colorado Department of Agriculture (CDA) verfügen und alle entsprechenden Regeln und Vorschriften einhalten.
  • Bodeninjektionen und Sprühanwendungen aus der Luft sind verbotene Methoden der Pestizidanwendung.