Genehmigungsanforderungen
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Genehmigungsanforderungen
Anforderungen an die Einreichung
Bitte reichen Sie für Wohnbewertungen Folgendes ein:
Wir bitten Sie, alle Unterlagen elektronisch einzureichen (PDF-Anhang per E-Mail oder USB). Sollte dies nicht möglich sein, gelten die folgenden Richtlinien:
- Wenn Sie das Dokument in ein Kopiergerät (8 1/2 x 11 oder 8 1/2 x 14 oder 11 x 17) einlegen können, ist nur eine Kopie erforderlich. Die Kopien werden elektronisch erstellt und in Accela eingefügt.
- Bei einer Größe von mehr als 11 x 17 und Hinzurechnung der fertigen Quadratmeterzahl (Kellerausbau, Anbau oder Neubau) werden drei Kopien benötigt. Eine für das Feld, eine für Boulder County und eine für die Stadt Longmont.
- Wenn größer als 11 x 17 und kein Frontalunterricht. Wenn man die fertige Quadratmeterzahl hinzuzählt, werden nur zwei Kopien benötigt: eine für das Feld und eine für die Stadt Longmont.
Eine vollständige Liste der Einreichungsanforderungen für neue Wohngebäude finden Sie in der folgenden Checkliste. Checkliste für den Bau eines Einfamilienhauses
Planüberprüfung
Sie können Ihre Pläne selbst erstellen. Beachten Sie jedoch, dass die Pläne und Spezifikationen Art und Umfang der Arbeiten klar genug darstellen müssen, andernfalls werden sie an den Antragsteller zurückgeschickt. Sie sparen Zeit und Geld, wenn Sie Pläne vorlegen, die keine größeren Überarbeitungen erfordern. Wenn Sie keine Pläne zeichnen können oder mit den Bauvorschriften nicht vertraut sind, holen Sie sich bitte professionelle Unterstützung, bevor Sie eine Genehmigung beantragen. Die Pläne werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft.
Sobald Antrag und Pläne angenommen sind, werden sie auf die Einhaltung aller geltenden Bauvorschriften und Bebauungspläne geprüft. Für gewerbliche Pläne wird zu diesem Zeitpunkt eine Prüfungsgebühr berechnet, die vor Beginn des Prüfungsprozesses zu entrichten ist.
Sie werden angerufen, sobald die Pläne genehmigt sind und die Baugenehmigung erteilt werden kann. Sie können Geld und Zeit sparen, wenn Sie Pläne vorlegen, die keine größeren Änderungen erfordern. Wenn Sie keine Pläne zeichnen können oder mit den Bauvorschriften nicht vertraut sind, holen Sie sich bitte professionelle Hilfe, bevor Sie eine Genehmigung beantragen.
Ein Satz der genehmigten Pläne wird Ihnen mit allen Korrekturen bei der Erteilung der Genehmigung zurückgesandt. Inspektionen werden ohne genehmigte Pläne vor Ort nicht durchgeführt.
Sämtliche Gebühren, die sich nach dem geschätzten Wert der durchzuführenden Arbeiten richten, sind bei Erteilung der Genehmigung fällig.
Genehmigungen werden im Büro der Bauaufsichtsbehörde im Development Services Center geprüft und erteilt. 385 Kimbark St. Das Büro ist montags bis freitags von 8 bis 5 Uhr geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie unter (303) 651-8332.
Lärmschutzverordnung
LÄRM: Abschnitt 10.20.100 der Gemeindeordnung von Longmont verbietet die Erzeugung unangemessenen Lärms, der bei einer Person mit normaler Sensibilität zu erheblicher Belästigung und Irritation führen würde.
Weitere Informationen
BAUSCHUTT & ABFALL: Abschnitt 9.04 der Gemeindeordnung von Longmont schreibt vor, dass Schutt und Müll auf der Baustelle entsorgt werden müssen.
VOR DEM GRABEN: Rufen Sie immer das Utility Information Center an, um unterirdische Versorgungsleitungen zu orten. Planen Sie drei Arbeitstage ein, um die Leitungen zu lokalisieren und zu markieren.
Für einige der angehängten Dokumente sind kostenlose Viewer erforderlich.
Sie können sie durch Klicken auf die Symbole unten herunterladen.
Windows Media Player
Word Viewer
Excel-Viewer
PowerPoint Viewer