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Rückschläge

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Definitionen:

Hauptgebäude
„Hauptgebäude“ bezeichnet die spezifischen Gebäude, die für den Hauptzweck einer Immobilie genutzt werden. (z. B. das Haus und die angeschlossenen Terrassen, Innenhöfe und Veranden)

Zubehörbau
Als Nebengebäude gelten Gebäude oder Bauwerke, die in Zweck, Fläche und Ausmaß dem Hauptgebäude untergeordnet sind und sich auf demselben Grundstück wie dieses befinden. Dazu gehören freistehende Garagen, Schuppen, Pavillons, Spielhäuser und andere freistehende Bauten, auch solche, für deren Bau keine Baugenehmigung erforderlich ist.

Dienstbarkeiten

Gebäude und Bauwerke dürfen nicht innerhalb einer eingetragenen Dienstbarkeit liegen. Gebäude und andere Bauwerke innerhalb von Dienstbarkeiten können vom Dienstbarkeitsberechtigten ohne Entschädigung entfernt oder abgerissen werden. Prüfen Sie Ihren Grundbuchauszug, die Grundstücksvermessung oder den Parzellierungsplan des Grundstücks auf etwaige Dienstbarkeiten. 

Dienstbarkeiten und Bauabschläge können sich überschneiden. Bauabschläge werden nicht von den Dienstbarkeitsgrenzen, sondern nur von den Grundstücksgrenzen aus gemessen.

Rückschlaganforderung

Strukturen, die weniger als 24" über dem Boden kann in einen erforderlichen Hinter- oder Seitenhof hineinragen, sofern ein solches Deck
ist nicht überdacht und ist für die Grundstücksentwässerung ausgelegt

Strukturen, die 24" oder mehr über dem Boden müssen in oder hinter dem Mindestabstand zu den Grundstücksgrenzen platziert werden. Der Mindestabstand richtet sich nach dem Bebauungsplangebiet, in dem sich das Grundstück befindet.

Liegt das Grundstück an einer Ecke, gelten Frontabstände zu beiden Seiten, die an die Straße grenzen.

Anforderungen an den Abstand von der Grundstücksgrenze zum Zonenbezirk

Mindestabstandsstandards für Hauptgebäude

Einfamilienhaus

Vorgarten, Wohnhaus: 15 Fuß
Vorgarten, Wohnhaus – Zugang zur Garage: 10 Fuß
Vorgarten, Garage nach vorne: 20 Fuß

Seitenhof (keine Straßenfront): 5 Fuß
Hinterhof, ohne Gasse: 20 Fuß
Hinterhof, angrenzend an eine Gasse: 6 Fuß

Gemischtes Wohnviertel

Vorgarten, Wohnhaus: 15 Fuß
Vorgarten, Wohnhaus – Zugang zur Garage: 10 Fuß
Vorgarten, Garage nach vorne: 20 Fuß

Seitenhof (keine Straßenfront): 5 Fuß
Hinterhof, ohne Gasse: 15 Fuß
Hinterhof, angrenzend an eine Gasse: 6 Fuß

Mehrfamilienhaus

Vorgarten, Wohnhaus: 15 Fuß
Vorgarten, Wohnhaus – Zugang zur Garage: 10 Fuß
Vorgarten, Garage nach vorne: 20 Fuß

Seitenhof (keine Straßenfront): 5 Fuß
Hinterhof, ohne Gasse: 10 Fuß
Hinterhof, angrenzend an eine Gasse: 6 Fuß

Wohn-/Landbereich

Vorgarten: 20 Fuß
Hinterhof, keine Gasse: 20 Fuß
Hinterhof, mit Gasse: 6 Fuß
Seitenhof: 10 Fuß

Mindestabstände für Nebengebäude in allen Zonengebieten
Nebengebäude haben nur einen Abstand von 5 Metern. Dies gilt entlang aller Grundstücksgrenzen mit einer Einschränkung: Das Nebengebäude muss hinter der Vorderfassade sein des Hauptgebäudes. Dazu gehören beide Vorderfassaden, wenn es sich bei dem Grundstück um ein Eckgrundstück handelt. 

Bitte beachten Sie:

  • Bauvorschriften und Standortplanungsstandards können größere Abstände als die oben genannten Mindestmaße erfordern. Antragsteller sollten sich vor der Bebauung mit der Abteilung für Entwicklungsdienste in Verbindung setzen.
  • Bestimmte Anbauten dürfen die Mindestabstände überschreiten. Ausnahmen von den Mindestabständen finden Sie in LMC §15.03.080.C.10.
  • Bauabstände müssen durch eine Vermessung oder ein Vermessungszertifikat nachgewiesen werden. Die Bauabteilung akzeptiert zur Verifizierung von Bauabständen für Wohnbebauungen sogenannte Improvement Location Certificates.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht unter (303) 651-8332 oder building.inspection@longmontcolorado.gov


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