Nachbarschaftsaktivitätsfonds
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BEWERBUNGEN FÜR 2026 SIND AB SOFORT MÖGLICH!
Der Zuschuss des Neighborhood Activity Fund (NAF) der Stadt Longmont stellt den bei der Neighborhood Group Leaders Association (NGLA) registrierten Longmont Neighborhood Groups Finanzmittel zur Verfügung, um Aktivitäten zu unterstützen, die das Gemeinschaftsgefühl in den Nachbarschaften stärken.
- Füllen Sie den NAF-Antrag mindestens aus 10 Werktagen vor der Aktivität
- Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden sich bezüglich der Genehmigung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen. Geben Sie kein Geld aus, bevor Sie die Genehmigung der städtischen Mitarbeiter erhalten haben – Anschaffungen können nicht erstattet werden.
- Planen und veranstalten Sie Ihre Aktivität nach Erhalt der Genehmigung
- Innerhalb von 10 Werktagen Nach Abschluss Ihrer Tätigkeit reichen Sie bitte das Zahlungsanforderungsformular mit detaillierten Belegen und/oder abgeschlossenen Rechnungen ein.
- Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden Ihre Anfrage prüfen und sich gegebenenfalls zur Klärung mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Wenn der Antrag genehmigt wird, wird innerhalb weniger Wochen ein Scheck über den genehmigten Betrag verschickt
- Nachbarschaftsgruppen können sich bewerben, wenn sie:
- Sind bei der Neighborhood Group Leaders Association (NGLA) registriert
- Mindestens zwei monatliche NGLA-Treffen innerhalb des Kalenderjahres besucht haben
- Alle Aktivitäten müssen:
- Seien Sie inklusiv und profitieren Sie von allen Nachbarn
- Die Teilnahme muss für alle Nachbarn kostenlos sein und darf den Organisatoren keinen Gewinn einbringen.
- Innerhalb der Stadtgrenzen von Longmont liegen
- Darf nicht bereits vor der Bewilligung des Zuschusses abgeschlossen sein.
- Die Fördermittel dürfen nicht für den Kauf von Alkohol, Propangas und/oder Gegenständen, die offenes Feuer erfordern, verwendet werden.
- Keine politischen Aktivitäten
- Genehmigungsvoraussetzungen:
- Wenn die Aktivität eine Straßensperrung erfordert, beantragen Sie mindestens eine Blockparty-Genehmigung beim Büro des Stadtschreibers 15 Tage vor Ihrer Veranstaltung durch:
- Besuch: https://longmontcolorado.gov/city-clerk/special-events-permit/
- Gehen Sie zum Büro des Stadtschreibers in der Kimbark St. 350
- Wenn die Aktivität eine Straßensperrung erfordert, beantragen Sie mindestens eine Blockparty-Genehmigung beim Büro des Stadtschreibers 15 Tage vor Ihrer Veranstaltung durch:
- Die Stadt Longmont bestimmt die Berechtigung für alle NAF-Anträge.
Primärer Bewerbungszeitraum – 1. April – 31. August:
- Jede berechtigte Nachbarschaftsgruppe mit einem gültigen Antrag erhält eine Finanzierung
- Die Förderberechtigung richtet sich nach der Anzahl der Haushalte innerhalb der Gemeinde.
- 149 Haushalte oder weniger: bis zu 200 US-Dollar
- 150 Haushalte oder mehr: bis zu 400 US-Dollar
Bewerbungszeitraum für den Herbst – 1. September – 31. Oktober:
- Wenn nach dem 31. August Mittel verfügbar sind, können alle berechtigten Nachbarschaftsgruppen bis zu 400 US-Dollar beantragen.
- Die Fördermittel werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben. Die Höhe der Fördermittel kann je nach Verfügbarkeit variieren.
- Die Anzahl der Haushalte innerhalb einer Gemeinde hat keinen Einfluss auf den Anspruchsbetrag
- NAF-Auszeichnungen aus früheren Bewerbungszeiträumen haben keinen Einfluss auf die Berechtigung
- Besprechen Sie mit dem Personal die Finanzierung von Aktivitäten im November und Dezember
*Nachbarschaften können Mittel für mehrere Aktivitäten beantragen, sofern diese im Antrag aufgeführt sind und der beantragte Zuschussbetrag den Gesamtförderbetrag für jeden Förderzeitraum nicht übersteigt.
Ihre Nachbarschaft könnte für ein Nachhaltigkeitsbonus bis zu 100 $ (pro Antrag) wenn die Tätigkeit oder Tätigkeiten eine oder mehrere der folgenden Komponenten umfassen:
- Energieeffizienz (z. B. durch Verwendung von LED-Beleuchtung, wiederaufladbaren Batterien oder Generatoren)
- Gemeinschaftsbildung (z. B. Informationen zur Nachhaltigkeit teilen oder eine Bildungskomponente hinzufügen)
- Einkäufe bei Unternehmen in der Stadt Longmont Programm für nachhaltiges Wirtschaften
- Wassereinsparung (z. B. wiederverwendbare Wasserflaschen, Bereitstellung von Wasserauffüllstationen)
- Abfallvermeidung (z. B. Recyclingstationen, wiederverwendbares Geschirr, Vermeidung von Einwegplastik)
Fügen Sie der Erstattungsanfrage Belege und/oder Fotos bei, die die Umsetzung der Nachhaltigkeitsmaßnahmen belegen. Der Bonus ist Teil der Erstattung und darf die Ausgaben nicht übersteigen.
- Die Umsatzsteuer kann nicht im angeforderten Erstattungsbetrag enthalten sein
- Käufe, die vor der Benachrichtigung über die Auszeichnung getätigt wurden, können nicht erstattet werden.
- Wenn mehrere Personen eine Kostenerstattung für eine Aktivität beantragen, füllen Sie bitte für jede Person einen separaten Zahlungsantrag aus.
- Fügen Sie für alle Aktivitäten die Originalbelege mit Einzelaufstellung und/oder abgeschlossene Rechnungen bei.
- Gekaufte wiederverwendbare Gegenstände müssen Eigentum der Gemeinde sein und Nachbarn müssen Zugang zu diesen Gegenständen haben, um in Erstattungsanträge einbezogen zu werden. Persönliches Eigentum kann nicht erstattet werden.
- Artikel, die nicht für die genehmigten Aktivitäten bestimmt sind, dürfen nicht in eingereichten Quittungen und/oder Rechnungen enthalten sein.
- Alkohol, Propan und/oder Artikel, die offenes Feuer erfordern, können nicht erstattet werden.
- Stornierte Schecks und Kreditkartenabrechnungen gelten nicht als Zahlungsnachweis
- Alle Erstattungsanträge müssen bis zum 1. Dezember eingereicht werden, sonst verfällt der Zuschuss