Häufig gestellte Fragen zum Amtsgericht
Häufig gestellte Fragen zum Amtsgericht
Nein, den Mitarbeitern des Gerichts ist es gesetzlich untersagt, Rechtsberatung zu erteilen.
Bei allgemeinen, administrativen, zahlungsbezogenen oder terminlichen Fragen zu Ihrem Gerichtsverfahren wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Longmont. Die Mitarbeiter des Gerichts helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte seien Sie darauf vorbereitet, alle Bußgelder und Kosten am Gerichtstermin zu bezahlen. In der Regel sind alle Bußgelder und Kosten am Tag ihrer Festsetzung fällig.
Das Amtsgericht Longmont akzeptiert Bargeld, Schecks und Zahlungsanweisungen. Das Gericht kann auch einen Zahlungsplan mit Ihnen vereinbaren, falls Sie Zeit für die Begleichung Ihrer Kosten und Bußgelder benötigen.
Das Amtsgericht Longmont empfiehlt auch die Nutzung alternativer Zahlungsmethoden für Bußgelder und Kosten. Sie können beispielsweise ehrenamtliche Arbeitsstunden für die Zahlung Ihrer Bußgelder und Kosten verwenden. Die ehrenamtliche Arbeitsstunden müssen für eine gemeinnützige Organisation oder eine staatliche Einrichtung geleistet werden. Die Gerichtsschreiber helfen Ihnen gerne weiter. Alle ehrenamtlichen Arbeitsstunden werden vor der Annahme überprüft.
Der Termin Ihrer Anklageerhebung ist auf Ihrem Strafzettel (Vorladung und Beschwerde) aufgeführt. Dies ist ein obligatorischer Termin.
Bei Nichterscheinen kann es zu einem Versäumnisurteil (nur bei Verkehrsverstößen) und/oder einem Haftbefehl kommen. Bei bestimmten Verstößen kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Eine Vertagung Ihrer Anklageerhebung oder eines anderen Gerichtstermins kann im Einzelfall gewährt werden, wenn Sie vorab einen Antrag auf Vertagung beim Gericht einreichen. Formulare für Anträge finden Sie beim Stadtgericht Longmont, auf dieser Website und unter www.coloradomunicipalcourts.org. Reichen Sie bei Bedarf auch eine Kopie Ihres Antrags oder Schriftsatzes bei der Staatsanwaltschaft ein.
Nur bei Verkehrsverstößen können Sie sich möglicherweise schuldig bekennen und Ihre Bußgelder und Kosten vor Ihrem Gerichtstermin bezahlen (sogenannte „Feingelder an Stelle der Verhandlung“). Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite der Vorladung und der Klageschrift. Um zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, Ihr Bußgeld ohne Gerichtstermin zu bezahlen, wenden Sie sich bitte telefonisch unter 303-651-8687 an das Gericht.
Ja, der Staatsanwalt der Stadt Longmont steht Ihnen in der Regel zur Verfügung, um Ihren Fall vor dem Stadtgericht Longmont mit Ihnen zu besprechen, bevor Sie ein Schuldbekenntnis abgeben. Dies wird als „Plea-Verhandlungen“ oder „Plea-Bargaining“ bezeichnet. Der Staatsanwalt steht Ihnen in der Regel während der Anklageerhebung oder nach Vereinbarung zur Verfügung.
Der Staatsanwalt kann im Einzelfall einen Vergleich anbieten oder nicht. Diese Entscheidung kann auf vorgelegten Berichten, Vorstrafen oder anderen Beweismitteln basieren. Bietet der Staatsanwalt keinen Vergleich an, können Sie den Fall vor Gericht bringen oder sich schuldig bekennen. Es besteht kein Anspruch auf einen Vergleich. Sie müssen keinen Vergleich annehmen.
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung und sie haben das Recht, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe zweifelsfrei bewiesen werden.
Wenn Ihre Vorladung und Beschwerde („Ticket“) oben einen blauen Rand aufweist, handelt es sich um einen Fall des Staates Colorado für den 20. Gerichtsbezirk (Boulder County). Für Fälle des 20. Gerichtsbezirks müssen Sie sich an die Staatsanwaltschaft des 20. Gerichtsbezirks unter (303) 441-3700 wenden. Vorladungen und Beschwerden („Tickets“) der Stadt Longmont sind alle weiß, und Sie können mit dem Staatsanwalt sprechen.
Der Termin Ihrer Anklageerhebung ist auf Ihrem Strafzettel (Vorladung und Beschwerde) aufgeführt. Dies ist ein obligatorischer Termin.
Bei Nichterscheinen kann es zu einem Versäumnisurteil (nur bei Verkehrsverstößen) und/oder einem Haftbefehl kommen. Bei bestimmten Verstößen kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Eine Vertagung Ihrer Anklageerhebung oder eines anderen Gerichtstermins kann im Einzelfall gewährt werden, wenn Sie vorab einen Antrag auf Vertagung beim Gericht einreichen. Formulare für die Vertagung sind beim Amtsgericht Longmont erhältlich unter LongmontColorado.gov-WebsiteUnd bei www.coloradomunicipalcourts.orgWenn Sie unter Kaution stehen, müssen Sie möglicherweise eine Bürgschaftserklärung einreichen. Reichen Sie außerdem bei Bedarf eine Kopie aller Anträge oder Schriftsätze bei der Staatsanwaltschaft ein.
Nur für Verkehrsverstöße, Möglicherweise können Sie sich schuldig bekennen und Ihre Geldstrafen und Kosten vor Ihrem Gerichtstermin bezahlen (sogenannte „Geldstrafe anstelle der Verhandlung“). Bitte beachten Sie die Anweisungen auf der Rückseite der Vorladung und der Klageschrift. Um zu erfahren, ob Sie berechtigt sind, Ihr Bußgeld ohne Gerichtstermin zu bezahlen, wenden Sie sich bitte an das Gericht unter 303-651-8687.
Ja. Sie müssen einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten zum Gericht mitbringen.
Nur bei bestimmten Verkehrsverstößen können Sie Ihre Geldstrafe und die Kosten möglicherweise ohne Gerichtstermin bezahlen. Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten bei der Zahlung anwesend sein.
Ihr „Ticket“ ist eine sogenannte Vorladung und Beschwerde. Es handelt sich um ein juristisches Dokument. Bitte lesen Sie die Vorder- und Rückseite der Vorladung und Beschwerde sorgfältig durch, da sie Anweisungen sowie Datum, Uhrzeit und Adresse Ihres Gerichtstermins enthält.
Das Longmont Municipal Court befindet sich im Safety and Justice Center, 225 Kimbark St., Longmont, CO 80501.
- Haupttelefon: 303-774-4804.
- Fax: 303-774-4345
- Email: court@longmontcolorado.gov
- Website: www.longmontcolorado.gov/court
- Städtische Gerichte von Colorado: www.coloradomunicipalcourts.org
Die Justizbehörde von Longmont, einschließlich des Stadtgerichts und der Bewährungshilfe, ist von Montag bis Freitag von 8 bis 5 Uhr geöffnet, mit Ausnahme von Gerichtsfeiertagen und besonderen Schließzeiten.
Um den Staatsanwalt der Stadt Longmont – die Staatsanwaltschaft – zu kontaktieren, rufen Sie bitte 303-651-8902 an.
Nein.
Das Longmont Juvenile Community Service Work Program richtet sich an Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren, die nützliche Stunden im öffentlichen Dienst absolvieren möchten. Es steht Jugendlichen offen, die als Auflage für eine Strafe, ein alternatives Programm, ein städtisches Programm oder als Alternative zur Zahlung von Kosten und Geldstrafen nützliche Stunden im öffentlichen Dienst absolvieren müssen. Das Programm wird von der städtischen Bewährungshilfe Longmont verwaltet.
Die städtische Bewährungshilfe von Longmont befindet sich in 225 Kimbark St., Longmont, CO 80501. Telefonnummer ist (303) 774-4744.
Das Longmont Municipal Court befindet sich im Safety and Justice Center, 225 Kimbark St., Longmont, CO 80501.
- Haupttelefon: 303-774-4804.
- Fax: 303-774-4345
- Email: court@longmontcolorado.gov
- Website: www.longmontcolorado.gov/court
- Städtische Gerichte von Colorado: www.coloradomunicipalcourts.org
Die Justizbehörde von Longmont, einschließlich des Stadtgerichts und der Bewährungshilfe, ist von Montag bis Freitag von 8 bis 5 Uhr geöffnet, mit Ausnahme von Gerichtsfeiertagen und besonderen Schließzeiten.
Um den Staatsanwalt der Stadt Longmont – die Staatsanwaltschaft – zu kontaktieren, rufen Sie bitte 303-651-8902 an.
Die städtische Bewährungshilfe von Longmont befindet sich im Safety and Justice Center in 225 Kimbark St., Longmont, CO 80501. Telefon: (303) 774-4744.
Die Justizbehörde von Longmont, einschließlich des Stadtgerichts und der Bewährungshilfe, ist von Montag bis Freitag von 8 bis 00 Uhr geöffnet, mit Ausnahme von Gerichtsfeiertagen und besonderen Schließzeiten.
Die Bewährungshilfe Longmont ist ein Servicebereich des Stadtgerichts Longmont und betreut das Gericht, den Täter und die Gemeinde. Sie bietet direkte Unterstützung für erwachsene und jugendliche Straftäter, die in Longmont vorgeladen werden, vor dem Stadtgericht Longmont erscheinen und vom Gericht an die Bewährungshilfe verwiesen werden.
Das Longmont Juvenile Community Service Work Program ist über die städtische Bewährungshilfe verfügbar.
Die Abteilung für Strafrecht des Stadtanwalts von Longmont („Stadtstaatsanwalt“) verfolgt Verstöße gegen die Stadtordnung und Satzung von Longmont vor dem Stadtgericht von Longmont.
Die Abteilung für Strafjustiz befindet sich im Sicherheits- und Justizzentrum. 225 Kimbark St., Longmont, CO 80501. Telefon: (303) 651-8902.
Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 8 bis 1 Uhr. Die Abteilung für Strafjustiz ist über die Mittagszeit geschlossen und danach von 5 bis XNUMX Uhr geöffnet.
Das Amtsgericht Longmont verfügt über Richter, die Trauungen durchführen können. Trauungen finden nur nach Terminvereinbarung statt. Zeugen und Familienangehörige sind willkommen, aber nicht erforderlich. Um einen Termin zu vereinbaren, kontaktieren Sie bitte das Amtsgericht Longmont unter (303) 774-4804.
Wenn Sie in einem Verfahren vor dem Longmont Municipal Court Angeklagter sind, ist bei den meisten Gerichtsterminen ein Erscheinen erforderlich. Dies ist auch erforderlich, wenn Sie gegen Kaution freigelassen wurden.
Eine Vertagung Ihrer Anklageerhebung oder eines anderen Gerichtstermins kann im Einzelfall gewährt werden, wenn Sie vorab einen Antrag auf Vertagung beim Gericht einreichen. Formulare für die Vertagung sind beim Stadtgericht Longmont, auf dieser Website und unter www.coloradomunicipalcourts.org erhältlich. Wenn Sie unter Kaution stehen, müssen Sie möglicherweise eine Bürgschaftserklärung einreichen. Stellen Sie sicher, dass Sie der Staatsanwaltschaft bei Bedarf eine Kopie des Antrags oder Schriftsatzes zukommen lassen.
Wenn Sie als Zeuge der Anklage (Stadt Longmont – Staatsanwaltschaft Longmont – Staatsanwaltschaft) auftreten und eine Vorladung erhalten haben, rufen Sie bitte unter (303) 651-8902 an und erklären Sie Ihre Abwesenheit oder hinterlassen Sie eine kurze Nachricht. Nennen Sie den Namen des Angeklagten und den Verhandlungstermin. Die Staatsanwaltschaft benötigt Ihre Telefonnummer, um Sie nach Prüfung des Falles zurückrufen zu können. Sofern Sie nicht ausdrücklich entschuldigt sind, ist Ihr Erscheinen gemäß Vorladung verpflichtend.
Der erste Gerichtstermin wird Anklageverlesung genannt. Anklageverlesung bedeutet, dass Sie vor Gericht erscheinen, sich über die gegen Sie erhobenen Anklagen und Ihre Rechte informieren und anschließend Stellung dazu nehmen. Eine Anklageverlesung ist keine Gerichtsverhandlung.
Dies ist Ihre Gelegenheit, vor Gericht auf „nicht schuldig“, „schuldig“ oder „keine Einwände“ zu plädieren. Der Staatsanwalt (auch bekannt als Staatsanwalt) ist in der Regel während Ihrer Anklageerhebung anwesend. Sie können am Tag der Anklageerhebung mit dem Staatsanwalt sprechen, wenn Sie möchten. Ein angebotenes Plädoyer ist nicht verpflichtet, dieses anzunehmen.
Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt muss die Anklage(n) zweifelsfrei beweisen, bevor Sie als schuldig gelten.
In Longmont gibt es zwei separate Bewährungsämter: das städtische Bewährungsamt Longmont und das Bewährungsamt Boulder County. Diese Ämter sind für zwei unterschiedliche Gerichtsbarkeiten zuständig.
Die Bewährungshilfe der Stadt Longmont betreut ausschließlich Bewährungshäftlinge, denen Verstöße gegen den Code und die Charta von Longmont (manchmal auch als „Verstöße gegen städtische Verordnungen“ oder „Vergehen“ bezeichnet) vorgeworfen werden, und stellt sie vor das Stadtgericht von Longmont.
Die Bewährungshilfe des Boulder County betreut Bewährungshäftlinge, die wegen Verstößen gegen das Landesrecht angeklagt und der Bewährungshilfe des Boulder County zugewiesen sind (einschließlich Kapitalverbrechen, Fälle häuslicher Gewalt und einiger Vergehen wie Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren in beeinträchtigtem Zustand usw.).
Longmont Municipal Probation, 225 Kimbark Street, Longmont, CO 80501. Telefon: (303) 774-4744.
Bewährungshilfe des Boulder County, Zweigstelle Longmont, 1035 Kimbark St, Longmont, CO 80501. Telefon (720) 564-2541.
Alle Personen und Gegenstände, die das städtische Gericht und die Bewährungshilfe von Longmont betreten, unterliegen einer Durchsuchung.
Sie müssen die Sicherheitskontrolle passieren, um die Gerichtsbereiche, einschließlich des Amtsgerichts und der Bewährungsabteilung, zu betreten. Alle mitgebrachten Gegenstände werden durchsucht. Bitte bringen Sie keine Gegenstände mit, deren Durchsuchung und/oder Beschlagnahmung Sie nicht wünschen.
Keine Mobiltelefone, iPods, Kameras, elektronischen Geräte, Lebensmittel, Getränke, Alkohol, Marihuana, Messer, Schusswaffen, Waffen, Rasierklingen, Tränengas, Pfefferspray, illegale Drogen, Knüppel, Baseballschläger, Handschellenschlüssel, Werkzeuge, Sprengstoffe, Taschen oder Handtaschen größer als 10 Zoll, Rucksäcke, Reisetaschen, Kisten, Skateboards, Schlafsäcke, Koffer, große Gegenstände, Haushaltsgegenstände, Haustiere oder andere Gegenstände, die die Sicherheit des Gerichtsgebäudes beeinträchtigen könnten.
Der Oberste Gerichtshof von Colorado, der 19. und 20. Gerichtsbezirk sowie das Stadtgericht von Longmont haben Verwaltungsanordnungen bezüglich der Sicherheit der Gerichtsgebäude und der Anwesenden erlassen.
Update zu Sturmschutt: Sammlung von Ästen und Zweigen