Bewährungsverfahren - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Bekennt sich ein Angeklagter schuldig, legt er keine Einwände gegen die Tat vor oder wird er im Prozess für schuldig befunden, kann das Gericht eine Voruntersuchung bei der Bewährungsbehörde beantragen. Dazu befragt der Bewährungshelfer den Angeklagten (und in Jugendstrafsachen dessen Eltern oder Erziehungsberechtigten), überprüft seine Vorstrafen und persönlichen Hintergrundinformationen, nimmt Kontakt mit dem/den Opfer(n) auf, falls es um Wiedergutmachung geht, und gibt Empfehlungen zur Strafzumessung. Die Bewährung kann bis zu einem Jahr dauern.

Der Bewährungshelfer ist für die Überwachung und Sicherstellung der Einhaltung der gerichtlich angeordneten Auflagen verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Auflagen kann weitere gerichtliche Schritte nach sich ziehen, darunter die Verhängung von Geldstrafen auf Bewährung oder einer Gefängnisstrafe. Jugendliche können bei Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

 

Bewährungsstrafen

Eine Bewährungsstrafe kann eine oder mehrere der folgenden Bedingungen beinhalten:

 

Bußgelder und Gerichtskosten

Bewährungshäftlinge sind für die Zahlung der in ihrem Fall verhängten Geldstrafen, Gebühren und Gerichtskosten verantwortlich. Alle Bewährungshäftlinge haben die Möglichkeit, anstelle der Zahlung von Geldstrafen, Gerichtskosten und Gebühren gemeinnützige Arbeit zu leisten.

 

Gefängnis/Haft

Je nach Art der Straftat kann das Amtsgericht Longmont den Bewährungshäftling zu einer Gefängnisstrafe verurteilen. Darüber hinaus können Bewährungshäftlinge, die gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, weil sie die Bedingungen ihrer Strafe nicht erfüllen, wegen Missachtung des Gerichts zu einer Gefängnis- oder Untersuchungshaft verurteilt werden.

 

Hausarrest

Hausarrest (oft auch als elektronische Überwachung bezeichnet) ist eine Strafalternative, die häufig anstelle einer Freiheitsstrafe eingesetzt wird. Er kann als direkte Verurteilung oder als Zwischenstrafe durch das Gericht erfolgen.

 

Zivildienst

Gemeinnützige Arbeit wird oft als Bedingung für die Strafe verhängt. Das Gericht kann sowohl erwachsene als auch jugendliche Bewährungshäftlinge zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Alle Bewährungshäftlinge haben die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit anstelle von Geldstrafen, Gerichtskosten und Gebühren zu leisten.

Gemeinnützige Arbeit muss bei gemeinnützigen Organisationen oder staatlichen Stellen geleistet werden. Jugendliche bis 17 Jahre können im Rahmen des Longmont Juvenile Community Service Program zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Bewährungshäftlinge ab 18 Jahren dürfen ihre gemeinnützige Einrichtung selbst wählen. Die Bewährungshelfer unterstützen die Betroffenen bei der Auswahl geeigneter Anbieter.

Klicken Sie sich einfach durch um die Liste gemeinnütziger Organisationen und Stadtämter die das Programm für gemeinnützige Arbeit nutzen.

 

Counseling

Bewährungshäftlinge, bei denen psychische Probleme und/oder Drogenprobleme festgestellt werden, müssen möglicherweise eine gerichtlich angeordnete Beratung und Behandlung in Anspruch nehmen. Beratungsdienste sind privat oder über Bezirks- und Landesbehörden verfügbar. Jugendliche Bewährungshäftlinge mit Drogenproblemen können an eine wöchentliche Suchtberatungsgruppe (SEG) verwiesen werden, mit der die Behörde derzeit Verträge abschließt.

 

Rückgabe

Bei der Wiedergutmachung handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, mit der Täter für die finanziellen Verluste, die sie den Opfern ihrer Straftaten zugefügt haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Sobald der Täter verurteilt wurde und das Gericht den als Wiedergutmachung zu zahlenden Betrag angeordnet hat, wird ein Zahlungsplan erstellt, der festlegt, wann die Zahlungen an das Gericht zur Auszahlung an das Opfer zu leisten sind.

 

Drogen-Urinanalyse und Alkoholtests

Bewährungshäftlinge, bei denen ein Drogenproblem festgestellt wird, müssen sich möglicherweise stichprobenartigen Urin- und Alkoholtests unterziehen. Die Tests werden von verschiedenen lokalen Anbietern in Longmont durchgeführt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bewährungshilfe der Stadt Longmont unter (303) 774-4744 oder beim Stadtgericht Longmont unter (303) 651-8688.

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