Richtlinien für Museumsmieten
Mietrichtlinien
Das Longmont Museum bietet die Stewart Auditorium, hat das Schwanen-Atrium, hat das Kaiser C Klassenzimmer und der Hof der Familie Stewart als Mietflächen.
Mietstunden und Gebühr außerhalb der Geschäftszeiten
Die regulären Öffnungszeiten des Museums sind Montag bis Samstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und sonntags von 13:00 bis 17:00 Uhr. Die Räumlichkeiten des Museums können zusätzlich von 7:30 bis 22:30 Uhr angemietet werden. Außerhalb der Geschäftszeiten Gebühr von 175 $ für alle Mietvorgänge, die über unsere regulären Museumsöffnungszeiten hinausgehen.
Mieträume in Museen können von Einzelpersonen, Gemeindegruppen, gemeinnützigen Organisationen oder lokalen Unternehmen gemietet werden, wobei für gemeinnützige Organisationen gemäß 501(c)3 ermäßigte Preise gelten.
- Das Museum akzeptiert keine Bewerbungen, die mehr als ein Jahr im Voraus eingehen, und kann keine regelmäßig wiederkehrenden wöchentlichen oder monatlichen Treffen organisieren.
- Das Antragsformular für Mietflächen muss bis zum 15. Tag des Vormonats des Mietmonats eingegangen sein.
- Bewerbungen werden nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Wir beantworten Ihre E-Mail-Anfragen innerhalb von 5 Werktagen und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um offene Fragen zu klären und Ihnen einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Wir reservieren keine Termine. Wenn Sie eine Anmietung wünschen, erstellen wir einen Mietvertrag und senden ihn Ihnen zu.
Kaution und Kaution
Die Kaution ist mit Unterzeichnung des Mietvertrags fällig. Der unterzeichnete Vertrag und die geleistete Kaution bestätigen Ihr Mietdatum und die Nutzung des Raumes. Die Kaution wird innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach der Veranstaltung zurückerstattet, sofern keine erheblichen Schäden entstanden sind. Sollten Schäden entstanden sein, werden diese vor der Erhebung von Gebühren mit Ihnen besprochen.
Nutzungsbeschränkungen und -begrenzungen
Ein unterzeichneter Mietvertrag stellt in keiner Weise eine Billigung einer Organisation oder ihrer Mission durch das Longmont Museum oder die Stadt Longmont dar.
Da wir ein Museum sind, ist für die Verwendung von lebenden Tieren, Insekten oder Erde eine vorherige Genehmigung mit spezifischen Vereinbarungen erforderlich.
- Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer ist während der gesamten Veranstaltung im Museum nicht gestattet. Wir empfehlen die Verwendung elektrischer oder batteriebetriebener Kerzen.
- Der Zugang ist auf die im Mietvertrag genannten Räumlichkeiten beschränkt. Dies beinhaltet die Nutzung der Großküche und der Sanitäranlagen. Museumsausstellungsräume und andere Räumlichkeiten sind nicht inbegriffen, sofern nicht anders im Mietvertrag vereinbart.
Zahlungen
Die Miete ist spätestens dreißig (30) Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. Das Museum akzeptiert alle gängigen Kreditkarten, Bargeld oder Schecks, die auf „Longmont Museum“ ausgestellt sind.
Stornierungsrichtlinien
Erfolgt die Stornierung mehr als 30 Kalendertage vor dem geplanten Veranstaltungstermin, erstattet das Museum die Kaution und die gezahlte Miete vollständig zurück. Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Kalendertage vor der Veranstaltung, verfällt die gezahlte Miete, die Kaution wird jedoch zurückerstattet.
Bar & Imbissstände
Das Museum besitzt eine Schanklizenz und bietet auch einige Snacks und Getränke an. Wir bieten keine weiteren Speisen und Getränke an.
Die kleine Cateringküche des Museums steht Ihrem Caterer bei Bedarf kostenlos zur Verfügung. Die Küche ist nicht für die Zubereitung von Speisen vor Ort ausgestattet. Um die richtige Speisentemperatur zu gewährleisten, sind Warmhaltebehälter, Brennpastenbehälter und elektrische Warmhalteplatten erlaubt.
Jegliche Lebensmittellieferungen müssen innerhalb der im Vertrag festgelegten Aufbauzeit eintreffen. Sollten Lebensmittel oder andere Lieferungen vor der Aufbauzeit Ihres Mietvertrags eintreffen müssen, ist hierfür die vorherige Genehmigung durch die Museumsmitarbeiter erforderlich.
Der Caterer ist zusammen mit dem Mieter dafür verantwortlich, alle mitgebrachten Speisen und Getränke wieder mitzunehmen und alle Bereiche, die für die Zubereitung und den Service von Speisen genutzt wurden, zu reinigen. Dazu gehört auch, die Müllsäcke zum Müllcontainer des Museums zu bringen.
Alkohol
Das Museum verfügt über eine Schanklizenz und bietet alkoholische Getränke wie Wein, Bier und Spirituosen an. Unsere Lizenz schreibt vor, dass ausschließlich die TIPS-zertifizierten Barkeeper des Museums alkoholische Getränke verkaufen, servieren und ausschenken dürfen. Die Barkeeper des Museums behalten sich das Recht vor, den Service zu verweigern.
Alkohol darf nur auf dem Museumsgelände konsumiert werden, nicht auf dem Museumsparkplatz oder im Freien. Der Konsum von Alkohol im Museumshof ist gestattet, sofern dies in Ihrem Mietvertrag aufgeführt ist.
Alkoholische Getränke von außerhalb sind in allen Museumsräumen, einschließlich der Umkleidekabinen, nicht gestattet. Gelegentlich organisieren gemeinnützige Organisationen Alkoholspenden für ihre Veranstaltung. Um jedoch die Alkohollizenz einzuhalten, müssen rechtzeitig vor Ihrer Veranstaltung spezielle Vereinbarungen getroffen werden.
Kundenvertreter
Für größere Feiern, wie Hochzeitsfeiern oder Spendenveranstaltungen, empfiehlt das Museum die Beauftragung eines Veranstaltungskoordinators oder Kundenvertreters, der die Planung und Durchführung Ihrer Veranstaltung übernimmt. Einige Tage vor der Veranstaltung nimmt der Vertreter zusammen mit dem Caterer und weiteren Veranstaltern an einer Besichtigung mit dem Museumspersonal teil, um Details wie die Raumgestaltung, den Veranstaltungsablauf und technische Fragen zu klären.
Am Veranstaltungstag koordiniert der Kundenvertreter gemeinsam mit dem Gebäudemanager des Museums und dem Caterer den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung. Er ist Ansprechpartner für alle Fragen während der Feier und steht auch nach der Veranstaltung für die Aufräumarbeiten und den Abschluss zur Verfügung.