Park- und Greenway-Wartungsgebühr
Die Park- und Grünflächenpflegegebühr ist eine spezielle Servicegebühr für die Instandhaltung, den Betrieb, die Reparatur und die Erneuerung städtischer Parks, Grünflächen und Schwimmbäder.
Verwendung der Gebühr
- Die Gebühr unterstützt die Wartung, den Betrieb, die Reparatur und den Ersatz von Spielplätzen, Sportplätzen, Schwimmbädern, Gebäuden und Einrichtungen in Parks und Grünanlagen, einschließlich Toiletten, Unterständen und Pumpstationen, sowie die Landschaftsgestaltung in städtischen Parks und Grünanlagen.
- Zu den allgemeinen Wartungsdiensten gehören Reinigung, Inspektionen, Schneeräumung, Rasen- und Vegetationspflege, Bewässerungswartung und kleinere Reparaturen, einschließlich kleinerer Reparaturen an Gebäuden und Einrichtungen.
- Größere Reparaturen und Erneuerungen für Parks, Grünanlagen und Schwimmbäder werden in der Stadtverwaltung Kapitalverbesserungsplan. Informationen finden Sie auch über die Park- und Wanderwegentwicklung Webseiten.
- Darüber hinaus wird die Gebühr für die Reparatur und den Ersatz von Park, Grünanlage und Schwimmbad verwendet. Einrichtungen und Einrichtungen, die bei der Überschwemmung 2013 beschädigt wurden.
- Die Gebühr wird nicht dazu verwendet, mehr einzunehmen, als zur Finanzierung solcher Wartungs- und Serviceleistungen erforderlich ist.
Um die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen der Benutzer zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass die Parks, Grünflächen und Schwimmbäder der Stadt bei allen geplanten und ungeplanten Aktivitäten sauber und sicher bleiben.
Gebühren
Die Gebühr wird als Teil Ihrer städtischen Stromrechnung in Rechnung gestellt, eingezogen und durchgesetzt.
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Jahr |
Summe |
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2013 |
$1.00 |
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2014 |
$4.00 |
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2015 |
$4.00 |
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2016 |
$4.00 |
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2017 * |
$2.00 |
*Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2.00 2017 USD pro Gebührenzahler und Monat.
Diese Beträge stellen den Anteil der Gesamtkosten für Instandhaltung, Reparatur, Betrieb und Erneuerung von Parks und Grünanlagen dar, der durch die Gebühr gedeckt wird, wie vom Stadtrat festgelegt, geteilt durch die Gesamtzahl der Gebührenzahlerkonten innerhalb der Stadt.
Weitere Einzelheiten zur Park- und Greenway-Wartungsgebühr finden Sie in der Gemeindeordnung Kapitel 14.50