Abweichungen
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Allgemeine Beschreibung der Abweichungen
Eine Abweichung ist eine Form der Erleichterung oder Ausnahme von einer bestimmten, in den Vorschriften festgelegten Anforderung. Longmont-Entwicklungsgesetz Wenn ein Bauvorhaben nicht den geltenden Bauvorschriften entspricht, können Ausnahmen gewährt werden. Diese Ausnahmen sollen besondere Gegebenheiten eines Grundstücks berücksichtigen, wie beispielsweise eine ungewöhnliche Grundstücksform, Topografie oder andere bauliche Einschränkungen, die eine strikte Einhaltung der Bauordnung unpraktikabel machen.
Beispiele für Ausnahmeanträge sind Befreiungen von:
- Rückschlaganforderungen
- Landschaftsgestaltungsanforderungen
- Maximal zulässige Zaunhöhe
- Erweiterung nichtkonformer Bauwerke und/oder Nutzungen
Abweichungen sind nicht dazu gedacht, Ausnahmen zu gewähren, nur weil ein alternativer Entwurf bevorzugt oder bequemer ist. Eine Genehmigung ist nicht garantiert, und Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Antrag alle geltenden Prüfkriterien erfüllt.
Antragsverfahren
Antragstellern wird empfohlen, ihr Vorhaben vor Einreichung des Antrags mit den Mitarbeitern der Planungsabteilung zu besprechen. Nach Einreichung des Antrags prüft die Planungsabteilung diesen auf Vollständigkeit, erstellt einen Sachstandsbericht und setzt einen Termin für eine öffentliche Anhörung vor der Planungs- und Baukommission fest.
Im Allgemeinen gibt es zwei Arten von Abweichungsprüfungsverfahren:
- Wesentliche Abweichungen: Diese Anträge werden in der Regel zusammen mit anderen Bauanträgen, wie z. B. einem Bebauungsplan, geprüft. Die Prüfung erfolgt meist zeitgleich mit dem anderen Antrag. Da die Genehmigung der Abweichung jedoch die Zustimmung der Planungs- und Baukommission erfordert, wird der zugehörige Antrag zusammen mit der Abweichung in einer öffentlichen Anhörung behandelt.
- Sonstige Abweichungen: Diese Anträge haben in der Regel eine kürzere Bearbeitungszeit, da es sich typischerweise um eigenständige Anträge handelt, wie z. B. für einen Zaun, ein Schild oder einen Abstandsflächenantrag im Zusammenhang mit einem kleineren Bauvorhaben. Die Genehmigung bedarf jedoch weiterhin der Zustimmung der Planungs- und Baukommission.
Eine vollständige Bewerbung umfasst typischerweise:
- Fülltes Antragsformular
- Schriftlicher Bericht, der den Antrag beschreibt und auf die anwendbaren Prüfkriterien eingeht
- Verbesserungsplan oder Vermessung
- Pläne für das Vorhaben (z. B. Lagepläne, Baupläne und Ansichten)
- Zusätzliche Unterlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind
Die Bearbeitung durch die Mitarbeiter beginnt, sobald ein vollständiger Antrag eingegangen ist. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Antrags und dem Terminplan der Planungs- und Baukommission. Vor der Terminierung bei der Planungs- und Baukommission dauert die erste Bearbeitung 30 Tage, jede weitere Bearbeitung 15 Tage.
Die vollständigen Verfahren und Bewertungskriterien finden Sie unter: Abschnitt 15.02.060.I des Longmont-Entwicklungsgesetzes.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Planung und Entwicklung unter der Telefonnummer 303-651-8330 oder longmont.planning@longmontcolorado.gov.
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