Dauerhafte Genehmigungen zur Regenwasserkontrolle
Behandlung von Abflusswasser vor Ort
Regenwasserabfluss von bebauten Flächen enthält Sedimente, Bakterien und andere Schadstoffe, die Gewässer und Wasserlebewesen schädigen können. Um mögliche Auswirkungen auf unsere Oberflächengewässer zu minimieren, verlangt die Stadt Longmont von allen Bauvorhaben, die mehr als einen Acre Landfläche betreffen (oder anderweitig Teil eines gemeinsamen Bebauungsplans sind), die Planung und Errichtung dauerhafter Regenwasserkontrollmaßnahmen vor Ort. Diese Behandlungsanlagen – auch als Permanent Best Management Practices (BMPs) bekannt – müssen gemäß den von der Stadt festgelegten Planungskriterien errichtet werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten müssen sie von den Grundstückseigentümern während ihrer gesamten Lebensdauer kontinuierlich betrieben und gewartet werden.
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Konstruktion sowie die Festlegung langfristiger Betriebs- und Wartungspflichten werden über das städtische Genehmigungssystem zur dauerhaften Regenwasserkontrolle verwaltet, wie im Folgenden näher beschrieben.
Erlaubnis
Bei ordnungsgemäßer Planung, Ausführung und Wartung reduzieren permanente Regenwasserkontrollsysteme (PSC) die Schadstoffbelastung im Regenwasserabfluss von bebauten Flächen. PSC-Genehmigungen dienen der Stadt zur Überprüfung der Erfüllung aller drei Phasen der Anforderungen in Titel 14.26 der Gemeindeordnung der Stadt Longmont.
Design-Phase
Die technische Entwurfsdokumentation wird im Rahmen des umfassenderen Entwurfsprüfungsprozesses eingereicht, der in der Regel von den Abteilungen Planung oder Ingenieurdienstleistungen koordiniert wird. Mithilfe dieser Dokumentation können wir überprüfen, ob der vorgeschlagene Entwurf den festgelegten Entwurfskriterien entspricht. Die rechts verlinkte „PSC-Einreichungscheckliste“ bietet eine kurze Zusammenfassung der Einreichungsanforderungen für einen PSC-Entwurfsplan.
Konstruktionsphase
Sobald der PSC-Entwurfsplan genehmigt ist, liegt es in der Verantwortung des PSC-Genehmigungsinhabers, seine PSC-Anlagen gemäß diesen Spezifikationen zu installieren. Die Bestandszeichnungen müssen von einem zugelassenen Ingenieur abgestempelt und vor Abschluss der Bauarbeiten den Mitarbeitern der Stadt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden.
Sobald die PSC-As-Builts genehmigt sind, nimmt die Anlage offiziell ihren Betrieb auf.
Betriebs- und Wartungsphase
Eine genehmigte PSC-Anlage muss während der gesamten Lebensdauer des Bauvorhabens bestehen bleiben und erfordert für ihren ordnungsgemäßen Betrieb kontinuierliche Wartung. Den Genehmigungsunterlagen liegt ein Betriebs- und Wartungsplan bei, der alle Pflichten des Genehmigungsinhabers beschreibt. Zu diesen Pflichten gehört unter anderem die Einreichung eines Jahresberichts an die Stadt, der alle vom Genehmigungsinhaber durchgeführten Wartungsaktivitäten zusammenfasst. Formale Jahresberichtsformulare finden Sie im Betriebs- und Wartungshandbuch.
Alle Fragen zu PSC-Genehmigungen sollten an die Umweltdienste gerichtet werden.