Genehmigung für den mobilen Lebensmittelverkauf (Food Trucks)
Die Stadt erlaubt den Betrieb mobiler Lebensmittelgeschäfte und Handkarren auf öffentlichem und/oder privatem Grund innerhalb der Stadt. Eine Jahresgenehmigung ist erforderlich.
Verkäufer sind in Nicht-Wohngebieten zugelassen (Eisverkäufer in Wohngebieten). Alle Verkäufer müssen mindestens 250 Meter von Restaurants entfernt sein und dürfen nicht in Parks arbeiten, wenn Parkkonzessionen in Betrieb sind. Weitere Kriterien für den Betrieb sind im Genehmigungsantrag aufgeführt und in Abschnitt 15.04.050(D)(4) des Land Development Code aufgeführt.
Vor Inbetriebnahme müssen ein Antrag und eine Genehmigung für den mobilen Lebensmittelverkauf bei der Abteilung Gebäudedienste eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter (303) 651-8332 oder per E-Mail building.inspection@longmontcolorado.gov.
Antrag auf Genehmigung für den mobilen Lebensmittelverkauf