Verzicht auf den Lageplan / Nutzungsänderung
Äußere Veränderungen, Nutzungsänderungen oder Nutzungen, die als Wohngruppe eingestuft sind, bedürfen in der Regel einer Genehmigung durch die Stadt Longmont. Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen darüber, welches Formular für geplante Standort- oder Nutzungsänderungen am besten geeignet ist.
Verzicht auf den Lageplan
Grundsätzlich unterliegen alle Neubauprojekte, einschließlich Anbauten und Grundstücksänderungen, der Prüfung des Bebauungsplans. In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von dieser Prüfung beantragt werden. Ein Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan ist möglich, wenn Nutzungsänderungen bauliche Maßnahmen erfordern oder wenn ein Neubau 25 % der bestehenden Gebäudefläche des Grundstücks nicht überschreitet. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter, um zu erfahren, ob Ihr Vorhaben für eine Befreiung vom Bebauungsplan in Frage kommt. Beachten Sie in diesem Fall bitte die Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird in Betracht gezogen, wenn die zusätzliche Gebäudefläche fünfundzwanzig Prozent (25 %) der bestehenden Gebäudefläche des Grundstücks nicht überschreitet und die Bau- oder Grundstücksänderungen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Beeinträchtigt nicht den Verkehrsfluss und die Parkflächen innerhalb und außerhalb des Geländes.
- Hat keine Auswirkungen auf öffentliche Versorgungseinrichtungen oder Dienste (einschließlich Anforderungen an die Brandbekämpfung/den Durchfluss) oder auf das Entwässerungssystem vor Ort.
- Die Nutzung des Grundstücks wird nicht wesentlich verändert und es kommt nicht zu negativen Auswirkungen auf umliegende Grundstücke, Nachbarschaften oder die Umwelt, ohne dass diese Auswirkungen gemildert werden;
- Führt zu keinen Sicherheitsproblemen oder Gefahren; und erfüllt die in Abschnitt 15.02.080 des Longmont-Entwicklungsgesetzes.
Nutzungsänderung
Für jede Änderung der Grundstücksnutzung oder -belegung ist ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn keine baulichen Veränderungen geplant sind. Bitte beachten Sie, dass für jegliche bauliche Veränderungen oder Umbauten im Inneren eine Baugenehmigung erforderlich sein kann. Bitte kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter bezüglich geplanter Änderungen, um zu klären, ob ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig ist.
Anträge auf Nutzungsänderung können in folgenden Fällen erforderlich sein:
- Änderungen der Landnutzung (Referenztabelle 15.04.020 – Tabelle der zulässigen Verwendungen)
- Änderungen des Mieters oder der Nutzungsart (Beispiel: Gruppe M – Gewerbegebiet zu Gruppe A – Versammlungsstätte)
Gruppenhäuser
Für Neubauten oder Änderungen von Wohngruppen, Rehabilitationseinrichtungen, betreuten Wohngemeinschaften oder ähnlichen Wohnformen, die von Personen genutzt werden, die unter die Bestimmungen des US-amerikanischen Bundesgesetzes über faire Wohnverhältnisse (Federal Fair Housing Act, FHA) fallen, ist ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Antrag auf Nutzungsänderung sowie in der Checkliste und dem Informationsleitfaden für Wohngruppen.
Bezüglich der Wohnsitzbeschränkungen für registrierte Sexualstraftäter siehe Verordnung O-2025-33, das Titel 10 des Longmont Municipal Code änderte und am 20. Mai 2025 genehmigt wurde.
Bei Fragen oder für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter (303) 651-8330 oder Longmont.planning@longmontcolorado.gov.