Nutzung öffentlicher Plätze - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Facility Management

Wenn Sie planen, einen öffentlichen Ort für die Aufstellung eines Zauns oder anderer Verbesserungen wie Markisen, Schilder oder Vordächer zu nutzen, einschließlich Warenpräsentationen auf öffentlichem Grund und temporärer, tragbarer Schilder für besondere Veranstaltungen auf privatem oder öffentlichem Grund, wenden Sie sich bitte an Facility Management unter (303) 651-8332. Sie können auch das Formular der Gebäudedienste ausfüllen. Anwendung zur Nutzung öffentlicher Orte und an die Abteilung Gebäudetechnik weiterleiten.

 

Sondergenehmigung für Veranstaltungen

Wenn Sie einen öffentlichen Ort für eine besondere Veranstaltung (Hochzeit, Festival, Konzert, Parade, Radrennen, Autoshow usw.), ein Straßenfest oder den Verkauf oder Ausschank von Alkohol auf öffentlichem Grund nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung für besondere Veranstaltungen (auch Genehmigung zur Nutzung öffentlicher Plätze genannt). Bitte besuchen Sie die Seite „Besondere Ereignisse“ oder wenden Sie sich für weitere Informationen an das Büro des Stadtschreibers unter (303) 651-8649.

 

Gewerbliche Nutzung von Parks und Sportplätzen

Nutzen Sie ein Unternehmen oder einen Nebenerwerb, der öffentliche Parkflächen zur Erzielung von Einnahmen nutzt? Für die Durchführung von Kursen, Camps, Trainings/Spielen und Wettkämpfen ist eine Genehmigung erforderlich. Bringen Sie Ihre Kunden zu Abschlussfeiern, Hochzeiten oder Familienfotos in einen öffentlichen Park? Auch wenn das Programm den Teilnehmern kostenlos angeboten wird, ist eine Genehmigung erforderlich. Durch die Genehmigung wird sichergestellt, dass öffentliche Parkflächen für alle Gemeindenutzer zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Kommerzielle Nutzung“.

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