Landschaftsvorschriften
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 hat die Stadt Longmont Änderungen an Abschnitt 15.05.040 Landschaft und Gemeinschaftsraum Standards zur Förderung von Wassereinsparung, ökologischer Nachhaltigkeit und ästhetischer Qualität in der Landschaftsgestaltung. Alle Landschaftspläne für Neubau- und Sanierungsprojekte unterliegen diesen Standards.
Siehe Abschnitt 15.05.040 – Standards für Landschaftsgestaltung und Gemeinschaftsflächen.
Trockenheitsresistente und einheimische Vegetation
In Landschaftsanlagen soll vorwiegend trockenheitsresistente Vegetation oder einheimische Bodenbedeckung als Bodenbedeckung dienen. Diese Norm ersetzt die bisherige Vorschrift, dass bewässerter Rasen die primäre Bodenbedeckung in Grünanlagen sein muss. Es wird erwartet, dass die Streichung aller Rasenvorgaben im Landschaftsgestaltungsgesetz direkt zu Wassereinsparungen für Hausbesitzer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen im gesamten Stadtgebiet führt.
Nicht funktionsfähiger Rasen
Nichtfunktionale Rasenflächen sind verboten. Nichtfunktionale Rasenflächen (einschließlich Kunstrasen) umfassen Rasenflächen, die keinem öffentlichen, gemeinschaftlichen oder Freizeitzweck dienen, wie beispielsweise Rasenstreifen zwischen Gehwegen und Bordsteinen, Mittelstreifen und Flächen innerhalb von Parkplätzen oder Verkehrskorridoren. Diese Flächen müssen nun mit alternativen Materialien bepflanzt werden, von denen 75 % aus lebenden Pflanzen bestehen müssen, darunter trockenheitsresistente Vegetation und einheimische Gräser.
Wenn Sie als Hausbesitzer, Hausbesitzervereinigung oder Unternehmen daran interessiert sind, eine Rasenfläche in eine wassersparende Landschaftsgestaltung umzuwandeln, stehen Ihnen von der Stadt genehmigte Vorlagen zur Verfügung. Sehen Sie sich die von der Stadt genehmigten wassersparenden Landschaftsgestaltungen an..
CPTED-Standards
Kriminalprävention durch Umgebungsgestaltung (CPTED). Für alle Neubau- und Sanierungsprojekte ist es nun verpflichtend, Strategien zur Gefahrenabwehr (CPTED) in die Landschaftsplanung zu integrieren. Dies umfasst Gestaltungsvorgaben für Grünflächen, die freie Sichtachsen gewährleisten, indem sie direkte Sicht auf Straßen, Gehwege und öffentliche Plätze ermöglichen, tote Winkel und unübersichtliche Bereiche minimieren und die Ein- und Ausfahrt in Fußgängerzonen sicherstellen. Öffentliche Plätze müssen zentral innerhalb von Bauvorhaben angeordnet werden, um die Erreichbarkeit und Sichtbarkeit aus der Umgebung zu maximieren. Sie dürfen nicht mehr an Randbereichen liegen, wo die natürliche Überwachung eingeschränkt ist und die Bereiche abseits von Straßen, Zufahrten oder anderen Gefahrenzonen liegen. Schließlich muss in allen neuen Bebauungsplänen schriftlich dokumentiert werden, wie die CPTED-Prinzipien in die Standort- und Landschaftsplanung integriert wurden.