Bezeichnung Ihres Grundstücks – Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Ist mein Eigentum für die Einstufung als historisches Gebäude geeignet?

Wenn Sie eine oder alle dieser Fragen beantworten können, kann Ihr Eigentum möglicherweise als lokales Wahrzeichen eingestuft werden!

Ist Ihr Eigentum von historischer Bedeutung? Das ist der Fall, wenn…ldcplaque

  • Die Immobilie hat Charakter, Interesse oder Wert, als Teil der
    Entwicklung, Erbe oder die kulturelle künstlerische, soziale, ethnische,
    wirtschaftliche, politische, technologische oder institutionelle Erbe von
    Longmont, Boulder County, Weld County, der Staat Colorado oder die
    Vereinigte Staaten.
  • Das Anwesen war Schauplatz eines historischen Ereignisses, das Auswirkungen auf die Gesellschaft hatte.
  • Ihr Eigentum wurde mit einer Person oder einer Gruppe von Personen identifiziert, die zur Entwicklung oder zum kulturellen, künstlerischen, sozialen, ethnischen, wirtschaftlichen, politischen, technologischen oder institutionellen Erbe von Longmont, Boulder County, Weld County, dem Bundesstaat Colorado oder den Vereinigten Staaten beigetragen haben.

Ist Ihr Objekt architektonisch bedeutsam? Das ist der Fall, wenn…

  • Das Anwesen spiegelt eine Epoche der Geschichte wider, die durch einen unverwechselbaren Architekturstil gekennzeichnet ist.
  • Das Objekt verkörpert die charakteristischen Merkmale eines Architekturtyps oder -exemplars.
  • Es handelt sich um das Werk eines Architekten oder Baumeisters, dessen individuelle Arbeit die Entwicklung von Longmont, Boulder County, Weld County, dem Bundesstaat Colorado oder den Vereinigten Staaten beeinflusst hat.
  • Es enthält Elemente architektonischen Designs, Details, Materialien oder Handwerkskunst, was eine bedeutende Innovation darstellt.

Ist Ihr Grundstück von geografischer Bedeutung? Das ist der Fall, wenn…

  • Das Grundstück weist eine einzigartige Lage oder einzigartige physikalische Merkmale auf und stellt ein etabliertes und vertrautes visuelles Merkmal einer Nachbarschaft, Gemeinde oder Stadt dar.

Wenn Sie eine oder alle dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, kann Ihr Grundstück möglicherweise als Denkmal ausgewiesen werden. Ihre nächsten Schritte…

Angemessenheitsbescheinigung

Sobald ein Gebäude als historisches Denkmal ausgewiesen wurde, sind keine baulichen Veränderungen an der Außenseite zulässig, es sei denn, die Denkmalschutzkommission hat eine entsprechende Genehmigung erteilt.

Wenn Sie bauliche Veränderungen an der Außenseite des Gebäudes vornehmen, wie beispielsweise Streichen, Dachsanierung, Anbauten, Austausch von Fenstern und Türen oder die Verglasung einer Veranda, müssen Sie eine Genehmigung beantragen und erhalten.

Auch wenn Ihr Grundstück nicht für die Ortsbezeichnung infrage kommt, können Sie möglicherweise auf andere Weise von den Vorteilen der Ortsbezeichnung profitieren.

Auch wenn Ihr Grundstück möglicherweise nicht für die lokale Denkmalschutzbehörde infrage kommt, kann es zum historischen Charakter Ihrer Gegend beitragen. Wenn einige Ihrer Nachbarn Häuser haben, die entweder unter Denkmalschutz stehen oder zum Charakter Ihrer Gegend beitragen, kann Ihre Nachbarschaft möglicherweise als lokales historisches Viertel ausgewiesen werden. Zu den Vorteilen eines lokalen historischen Viertels gehören steuerliche Anreize und Gebührenbefreiungen für Heimwerkerprojekte. Nachteile sind, dass Sie und Ihre Nachbarn sich je nach Art und Umfang Ihrer Außenrenovierung einer Sonderprüfung durch den Denkmalschutzbeauftragten und/oder die Denkmalschutzkommission unterziehen müssen, bevor Sie die Genehmigung für die Arbeiten erhalten.

In beiden Fällen wird durch sorgfältige Prüfung der Prüfzeit ein Minimum an Zeit eingespart. Probleme, die während der Prüfung entdeckt werden, werden in der Regel vor der Kommission für Denkmalschutz Sitzung, die jeden ersten Donnerstag im Monat im Ratssaal stattfindet, 350 Kimbark St.

Wenn die Ausweisung als historisches Viertel nicht möglich ist, kann Ihr Grundstück möglicherweise ein Verdienstzertifikat erhalten. Diese Zertifikate werden an Grundstückseigentümer vergeben, deren Grundstücke zum Charakter eines Viertels beitragen, aber nicht für die lokale Bezeichnung in Frage kommen.

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