Ethikkodex des Stadtrats
Am 23. April 2024 stimmte der Stadtrat von Longmont für die Verabschiedung und Annahme Verordnung O-2024-28 Verabschiedung des Ethikkodex für den Stadtrat, der für Mitglieder des Stadtrats von Longmont und Mitglieder quasi-gerichtlicher Stadträte gilt.
Was bewirkt der Ethikkodex?
Der Ethikkodex schreibt vier Verhaltenskategorien vor:
- Kein Ratsmitglied oder Mitglied eines quasi-gerichtlichen Gremiums oder einer Kommission („lokaler Regierungsbeamter“) darf vertrauliche Informationen, die er im Rahmen seiner offiziellen Geschäfte erhalten hat, preisgeben oder verwenden, um seine persönlichen oder finanziellen Interessen zu verfolgen;
- In Bezug auf alle Angelegenheiten, bei denen ein lokaler Regierungsbeamter einen Interessenkonflikt hat, ist es dieser Person untersagt, mit einem Beamten oder Angestellten der Stadt zu diskutieren oder auf andere Weise zu versuchen, direkt oder indirekt Einfluss auf sie zu nehmen, und sie darf, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, keine Person oder Interessen vor der jeweiligen öffentlichen Stelle oder im Umgang mit einem Beamten oder Angestellten der Stadt vertreten;
- Kein Beamter der lokalen Regierung darf bei der Auslegung, Verwaltung oder Durchsetzung der Charta, des Kodex, einer städtischen Verordnung, Politik oder eines Programms oder bei der Bereitstellung öffentlicher Dienste eine Gegenleistung, Behandlung oder einen Vorteil verlangen, die sich wesentlich von der unterscheidet, die anderen Bürgern in ähnlicher Lage, unter den gleichen Umständen oder mit den gleichen Bedürfnissen zusteht; und
- Einem Beamten der lokalen Regierung, der als Entscheidungsträger an einem laufenden quasi-gerichtlichen Verfahren beteiligt ist und als Mitglied der Öffentlichkeit teilgenommen hat oder teilnehmen möchte, ist es nicht gestattet, in seiner Rolle als Beamter der lokalen Regierung an diesem Verfahren teilzunehmen.
Beschwerde einreichen
Ein Bürger von Longmont kann eine Beschwerde gegen einen Beamten der örtlichen Regierung einreichen über das Online-Beschwerdeformular für Ethikfragen.
Was passiert, nachdem eine Beschwerde eingereicht wurde?
Der von der Stadt beauftragte Anhörungsbeamte prüft zunächst anhand von Kriterien, ob eine Beschwerde eine Untersuchung und weitere Maßnahmen rechtfertigt. Zu diesen Kriterien gehört, ob die Beschwerde leichtfertig, unbegründet oder zum Zwecke der Belästigung eingereicht ist; ob es unwahrscheinlich ist, dass die Beschwerde mit der erforderlichen Beweislast bewiesen werden kann; ob die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, ein Fehlverhalten eingestanden und sich verpflichtet hat, eine für den Stadtrat zufriedenstellende Wiedergutmachung oder Abhilfe zu leisten; und ob die Angelegenheit hinfällig geworden ist oder wird, weil die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, kein städtischer Beamter mehr ist oder vor Abschluss der Prüfung oder Untersuchung der in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe kein städtischer Beamter mehr sein wird.
Wenn die Beschwerde die ersten Prüfungskriterien besteht, hat der Anhörungsbeauftragte 45 Tage Zeit, dem Stadtrat schriftliche Empfehlungen zu unterbreiten. Die 45 Tage können verlängert werden, falls zusätzlicher Zeitbedarf besteht. Die Angelegenheit wird in einer regulären Stadtratssitzung behandelt, in der der Beschwerdeführer und Beschwerdeführer Gelegenheit hat, Fakten und Argumente zur Beschwerde vorzubringen. Der Stadtrat ist nicht verpflichtet, eine öffentliche Anhörung durchzuführen und öffentliche Stellungnahmen zu einer Beschwerde entgegenzunehmen. Nach Prüfung der Fakten und Argumente entscheidet der Stadtrat, ob er die schriftliche Auslegung und/oder Empfehlung des Anhörungsbeauftragten als endgültige ethische Stellungnahme des Stadtrats übernimmt oder ändert. Ratsmitglieder, deren Verhalten oder Umstände Gegenstand der Empfehlung des Anhörungsbeauftragten sind, nehmen von den Beratungen des Stadtrats über die Stellungnahme ab.
Stellt der Stadtrat einen Verstoß gegen den Ethikkodex fest, können folgende Sanktionen verhängt werden:
- eine mündliche oder schriftliche Rüge;
- Geldstrafe, wenn der Beschwerdeführer finanziell profitiert hat;
- Tadel als formelle offizielle Rüge durch den Stadtrat;
- dem Beschwerdeführer den Erhalt weiterer vertraulicher Informationen oder die Teilnahme an einer Vorstandssitzung zu einem bestimmten Thema untersagen;
- oder Vorstands- und Kommissionsmitglieder suspendieren oder gemäß Artikel VII der Charta entlassen.