Barrierefreiheit – Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Barierrefreiheit

Gemäß dem Americans with Disabilities Act ist es die Politik der Stadt Longmont, Programme, Dienstleistungen und Veranstaltungen anzubieten, die für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, leicht zugänglich sind. Wenn Sie eine Behinderung haben und Informationen oder Materialien in einem geeigneten alternativen Format benötigen oder eine andere Unterstützung benötigen, bitte einreichen Antrag auf Unterkunft.

ADA-Richtlinien und -Compliance

In Übereinstimmung mit den Anforderungen von Titel II des Americans with Disabilities Act von 1990 („ADA“) in der geänderten Fassung wird die Stadt Longmont (Stadt) bei ihren Dienstleistungen, Programmen oder Aktivitäten qualifizierte Personen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminieren.

Beschäftigung

Die Stadt diskriminiert bei ihren Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken nicht aufgrund einer Behinderung und hält sich an alle von der US-amerikanischen Equal Employment Opportunity Commission gemäß Titel I des ADA erlassenen Vorschriften.

Effektive Kommunikation

Die Stadt stellt auf Anfrage grundsätzlich geeignete Hilfsmittel und Dienste zur Verfügung, die eine effektive Kommunikation für qualifizierte Menschen mit Behinderungen ermöglichen, damit diese gleichberechtigt an den Programmen, Diensten und Aktivitäten der Stadt teilnehmen können. Dazu gehören qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher und andere Möglichkeiten, um Menschen mit Sprach-, Hör- oder Sehbehinderungen den Zugang zu Informationen und Kommunikation zu ermöglichen.

Für Unterkünfte

Die Stadt Longmont wird angemessene Anpassungen an Richtlinien und Programme vornehmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben, alle ihre Programme, Dienste und Aktivitäten zu nutzen.

ADA-Unterkunftsformular

Bitte füllen Sie dieses Formular aus, um ADA-Unterkünfte bei der Stadt Longmont anzufordern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Doug Spight unter (303) 651-8435.

Unterkunft anfordern

ADA-Beschwerdeformular

Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie eine ADA-Unterkunft beantragt haben und mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Mit diesem Formular können Sie eine Beschwerde bei der Stadt Longmont einreichen, die umgehend bearbeitet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Doug Spight unter (303) 651-8435.

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Allgemeine ADA-Erklärung
In Übereinstimmung mit den Anforderungen von Titel II des Americans with Disabilities Act von 1990 („ADA“) in der geänderten Fassung wird die Stadt Longmont (Stadt) bei ihren Dienstleistungen, Programmen oder Aktivitäten qualifizierte Personen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung diskriminieren.