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ADA-Richtlinien und -Compliance
Beschäftigung
Die Stadt diskriminiert bei ihren Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken nicht aufgrund einer Behinderung und hält sich an alle von der US-amerikanischen Equal Employment Opportunity Commission gemäß Titel I des ADA erlassenen Vorschriften.
Effektive Kommunikation
Die Stadt stellt auf Anfrage grundsätzlich geeignete Hilfsmittel und Dienste zur Verfügung, die eine effektive Kommunikation für qualifizierte Menschen mit Behinderungen ermöglichen, damit diese gleichberechtigt an den Programmen, Diensten und Aktivitäten der Stadt teilnehmen können. Dazu gehören qualifizierte Gebärdensprachdolmetscher und andere Möglichkeiten, um Menschen mit Sprach-, Hör- oder Sehbehinderungen den Zugang zu Informationen und Kommunikation zu ermöglichen.
Für Unterkünfte
Die Stadt Longmont wird angemessene Anpassungen an Richtlinien und Programme vornehmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen haben, alle ihre Programme, Dienste und Aktivitäten zu nutzen.
ADA-Unterkunftsformular
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, um ADA-Unterkünfte bei der Stadt Longmont anzufordern. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Doug Spight unter (303) 651-8435.
ADA-Beschwerdeformular
Bitte füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie eine ADA-Unterkunft beantragt haben und mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind. Mit diesem Formular können Sie eine Beschwerde bei der Stadt Longmont einreichen, die umgehend bearbeitet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Doug Spight unter (303) 651-8435.
Barrierefreiheit
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Kontaktinformationen für den Support zur Barrierefreiheit
ADA-Koordinator
Doug Spight
Kontakt
Telefonnummer:
(303) 651-8435