Genehmigungsgebühren
Gebührenhandbuch
Die Abteilung Planning & Development Services hat das Gebührenhandbuch erstellt, um Kunden ein benutzerfreundliches und umfassendes Dokument zur Verfügung zu stellen, in dem die Gebühren für die meisten Entwicklungsprojekte aufgelistet sind.
Klicken Sie hier, um das vollständige Gebührenhandbuch 2026 anzuzeigen
Klicken Sie hier, um das vollständige Gebührenhandbuch 2025 anzuzeigen
Wenn Sie Fragen zu den Gebührenhandbüchern haben oder Schwierigkeiten beim Zugriff darauf haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Bauaufsichtsbehörde unter 303-651-8332.
Zusammen mit dem Gebührenhandbuch haben wir auch einen umfassenden Entwicklungsleitfaden erstellt. Dieser enthält Ressourcen für Mitarbeiter, Grundstückseigentümer, Bauträger, Berater und Gemeindemitglieder. Er soll ein besseres Verständnis des städtischen Entwicklungsprüfungsprozesses vermitteln. Besuchen Sie die Seite „Entwicklungsanträge und Genehmigungen“ , um die Anleitung anzuzeigen.
Gebühren für Baugenehmigungen
Die Kosten für eine Baugenehmigung umfassen typischerweise:
- Baugenehmigungsgebühr (Für Einzelheiten siehe Seiten 4-6 des Gebührenhandbuchs)
- Gebühr für Planüberprüfung (Für Einzelheiten siehe Seite 6 des Gebührenhandbuchs)
- Städtische Umsatzsteuer (Wird berechnet, indem 50 % des ermittelten Projektwerts mit 3.53 multipliziert werden.)
- Kreisumsatzsteuer (Wird berechnet, indem 50 % des ermittelten Projektwerts mit 1.335 multipliziert werden.)
- Verschiedene Gebühren (Für Einzelheiten siehe Seite 16 des Gebührenhandbuchs)
- Alle Baugenehmigungsgebühren sind zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung zu entrichten (Einzelheiten hierzu finden Sie in Kapitel 4.78 des Gemeindekodex)
- Das Baugenehmigungsgebühren Die Zahlung kann bar, per Scheck oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express oder Discover) erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte erhebt das SnapPay-Portal eine Bearbeitungsgebühr von 2.95 %.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Hilfe bei der Berechnung dieser Gebühren brauchen, wenden Sie sich bitte an den Gebäudeservice unter building.inspection@longmontcolorado.gov oder telefonisch unter (303) 651-8332.
Gebühren für Feuergenehmigungen
Detaillierte Informationen zum Gebührenverzeichnis für Baugenehmigungen finden Sie unter: Ressourcen zum Brandschutz gemäß dem Inspektionsplan für die Beantragung einer Feuergenehmigung und die Gebührenprüfung.
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Hilfe bei der Berechnung dieser Gebühren wünschen, wenden Sie sich bitte an Jason O'Donnell unter Jason.O'Donnell@longmontcolorado.gov oder telefonisch unter (720) 597-2602.
Auswirkungen und Entwicklungsgebühren
Die Kosten für öffentliche Bauvorhaben umfassen typischerweise:
- Transportkosten (Für Einzelheiten siehe Seite 7 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.38 des Gemeindekodex
- Gebühr für die Regenwasserableitung (Für Einzelheiten siehe Seite 8 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.24.050 des Gemeindekodex
- Wasserzählergebühr (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.04.290 – 14.04.380 des Gemeindekodex
- Gebühr für Wasseranschlussmaterial (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.04.290 – 14.04.380 des Gemeindekodex
- Gebühr für die Entwicklung des Wassersystems (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.04.160 – 14.04.200 des Gemeindekodex
- Windy Gap Zuschlag (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.04.210 des Gemeindekodex
- Gebühr für die Entwicklung des Abwassersystems (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.08.605 – 14.08.610 des Gemeindekodex
- Gebühr für neuen Bewässerungsanschluss und -zähler (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Gebühr für die Inspektion von Wassergruben (Für Einzelheiten siehe Seite 12 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.04.365 des Gemeindekodex
- Abwasserinspektionsgebühr (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.08.251 des Gemeindekodex
- Gebühr für Kanalanschlussmaterialien (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.08.225 des Gemeindekodex
- Das Aufprallgebühren Die Zahlung kann bar, per Scheck oder mit Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express oder Discover) erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte erhebt das SnapPay-Portal eine Bearbeitungsgebühr von 2.95 %.
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Hilfe bei der Berechnung dieser Gebühren wünschen, wenden Sie sich bitte an Josh Sherman unter josh.sherman@longmontcolorado.gov
oder telefonisch unter (303) 651-8626.
Die Stromkosten von Longmont Power and Communications umfassen typischerweise:
- Investitionsgebühr für die elektrische Gemeinschaft (ECIF) – (Für Einzelheiten siehe Seite 9 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.110 des Gemeindeordnung.
- Gebühren für Stromzähler im Wohnbereich – (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.190 des Gemeindeordnung.
- Gebühren für die elektrische Modernisierung – (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.190 des Gemeindeordnung.
- Gebühren für den Elektrifizierungswechsel – (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.190 des Gemeindeordnung.
- Gebühren für Sicherheitsbeleuchtung – (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.190 des Gemeindeordnung.
- Nextlight-Umstellungsgebühren – (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.190 des Gemeindeordnung.
- Temperatur – Messgeräte und Anschlüsse – Gewerblich – (Für Einzelheiten siehe Seite 10 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.200 des Gemeindeordnung.
- Einphasig – Zählerausrüstung – Gewerblich – (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.200 des Gemeindeordnung.
- Dreiphasen-Zählerausrüstung – Gewerblich – (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.200 des Gemeindeordnung.
- Einphasig – Transformatoranschlüsse – Gewerblich – (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.200 des Gemeindeordnung.
- Dreiphasen-Transformatoranschlüsse – Gewerblich – (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.200 des Gemeindeordnung.
- Einphasig – Nur Anschlüsse – Neuanschluss für Wohngebäude – (Für Einzelheiten siehe Seite 11 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.32.190 des Gemeindeordnung.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Hilfe bei der Berechnung dieser Gebühren brauchen, wenden Sie sich bitte an Longmont Power and Communications unter Sie erreichen uns per E-Mail unter lpc_field_engineering_staff@longmontcolorado.gov oder telefonisch unter (303) 651-8386.
Die Stadt Longmont und der Schulbezirk St. Vrain Valley haben eine interkommunale Vereinbarung über faire Beiträge für öffentliche Schulgelände geschlossen. Diese Vereinbarung wurde 1995 vom Stadtrat verabschiedet und im Juni 2016 mit der Verordnung O-2016-40 aktualisiert. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Longmont benötigt vom Schulbezirk einen Nachweis über die Zahlung der Gebühren. bevor Für jede neue Wohneinheit wird eine Baugenehmigung erteilt. Klicken Sie hier, um den St. Vrain Valley School District zu besuchen Weitere Informationen zu den anfallenden Gebühren finden Sie auf unserer Website.
Weitere Informationen zu den Gebühren des Schulbezirks St. Vrain Valley für den Neubau von Wohnhäusern erhalten Sie bei: Kimberly Woolett, E-Mail: woolett_kimberly@svvsd.org, Telefon: 303-682-7203
Informationen zu den Mindestanforderungen an bezahlbaren Wohnraum, den Optionen zur Einhaltung der Verordnung über inklusiven Wohnraum sowie zu verfügbaren Anreizen für Bauträger finden Sie unter: Anreize für bezahlbaren Wohnraum
Falls Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Millissa Berry at millissa.berry@longmontcolorado.gov oder telefonisch unter (303) 774-4648.
Die Kosten für einen neuen Müllentsorgungsdienst umfassen typischerweise Folgendes:
- Polycart Treuhandgebühr (Für Einzelheiten siehe Seite 17 des Gebührenhandbuchs)
- Einzelheiten zu dieser Gebühr finden Sie in Kapitel 14.12.030 des Gemeindekodex
Falls Sie weitere Informationen benötigen oder Hilfe bei der Berechnung dieser Gebühren wünschen, wenden Sie sich bitte an August Hendrickson unter august.hendrickson@longmontcolorado.gov oder rufen Sie (303) 651-8824
Aufgeschobene Gebühren
Im Januar 2019 stimmte der Stadtrat für die Einführung eines Gebührenstundungsprogramms für neue Wohnsiedlungen in der Stadt Longmont.
Folgende Gebühren können aufgeschoben werden (Einzelheiten siehe Kapitel 4.78 des Gemeindekodex):
- Gebühr für die Entwicklung des Wassersystems
- Windy Gap-Zuschlagsgebühr
- Gebühr für die Entwicklung des Abwassersystems
- Investitionsgebühr für Regenwasserableitungsanlagen
- Parkverbesserungsgebühr
- Transport-Auswirkungsgebühr
- Gebühr für den Aufprall auf Erholungsgebäude
- Investitionsgebühr für die elektrische Gemeinschaft
- Polycart-Gebühr
Gebühren, die bei Erteilung einer Genehmigung weiterhin zu entrichten sind:
- Gebühr für die Baugenehmigung
- Gebühr für die Planprüfung
- Stadtumsatzsteuer
- Bezirksumsatzsteuer
- Etwaige Messgebühren (alle Versorgungsunternehmen)
- Temporäre Wasser- und Stromgebühren
- Alle Inspektionsgebühren
Häufige Fragen zum Großhandel mit Lebensmitteln und Getränken
- Kann ich meine gesamten Gebühren noch bei der Genehmigungserteilung bezahlen? Ja, Sie können die gesamten Baugebühren, die bei Erteilung der Genehmigung fällig werden, weiterhin bezahlen.
- Gilt dies für die kommerzielle Entwicklung? Nein, nur neue Wohneinheiten können vom Gebührenstundungsprogramm profitieren.
- Kann ich einige Erschließungsgebühren jetzt und einige später bezahlen? Nein, wenn Sie sich für die Gebührenstundung entscheiden, müssen Sie alle aufgeführten Auswirkungsgebühren bis CO stunden.
- Welchen Einfluss hat dieses Programm auf die Ausstellung meines CO? COs werden innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet.