Baugenehmigung für Überschwemmungsgebiete
Überschwemmungsverordnung
Titel 20 der Gemeindeordnung von Longmont beschreibt die städtischen Überschwemmungsgebietsvorschriften. Nachfolgend sind einige Schlüsselbegriffe aufgeführt, die in Titel 20 definiert sind:
Überschwemmungsgebiet oder hochwassergefährdetes Gebiet: Jedes Landgebiet, das infolge einer Überschwemmung überschwemmt werden könnte, einschließlich der Landfläche, über die Hochwasser aus dem Überlauf eines Stausees fließen würde.
100-Jahr Flut: Ein Hochwasser mit einer Häufigkeit von einem Prozent, die in einem bestimmten Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von einem Prozent erreicht oder überschritten wird (Hochwasser mit einer jährlichen Wahrscheinlichkeit von einem Prozent). Die Begriffe „Jahrhunderthochwasser“ und „Hochwasser mit einer Wahrscheinlichkeit von einem Prozent“ sind synonym mit dem Begriff „Jahrhunderthochwasser“. Der Begriff impliziert nicht, dass das Hochwasser zwangsläufig alle hundert Jahre auftritt.
100-jährige Aue: Die Landfläche, die infolge eines Jahrhunderthochwassers überschwemmt werden könnte.
Besonderes Überschwemmungsgebiet (SFHA): Die Basisüberschwemmungsebene ist auf einer Flood Insurance Rate Map (FIRM) abgegrenzt, an die sich die Gemeinde gemäß den Anforderungen des NFIP halten muss, d. h. alle von der FEMA kartierten A-Zonen (100-jährige Überschwemmungsebenen).
Nationales Hochwasserversicherungsprogramm (NFIP): Das FEMA-Programm für Hochwasserversicherung und Überschwemmungsgebietsmanagement wird in Verbindung mit dem Robert T. Stafford Relief and Emergency Assistance Act verwaltet. Das NFIP unterliegt den geltenden Bundesvorschriften, die in Titel 44 des Code of Federal Regulations veröffentlicht sind. Der US-Kongress gründete das NFIP 1968 mit der Verabschiedung des National Flood Insurance Act von 1968.
Baugenehmigung für Überschwemmungsgebiete
Für Bau- oder Entwicklungsarbeiten in einem Hochwasserschutzgebiet (SFHA) ist eine Genehmigung erforderlich. Die Stadt verlangt für alle geplanten Bau- oder Entwicklungsvorhaben, einschließlich der Aufstellung von Fertighäusern in hochwassergefährdeten Gebieten, eine entsprechende Genehmigung. Genehmigungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass die geplanten Entwicklungsprojekte den Anforderungen des NFIP und den Hochwasserschutzvorschriften der Stadt Longmont entsprechen.
Voraussetzungen:
- Entwicklungspläne sollten die 100-jährige Überschwemmungsgebietsgrenze in Übereinstimmung mit der aktuell gültigen Flood Insurance Rate Map (FIRM) oder der neuesten Revision Letter of Map Revision (LOMR) zeigen.
Gebühren
- Der Antrag auf eine Baugenehmigung für Überschwemmungsgebiete Die Gebühr beträgt 100 US-Dollar laut der Stadt Landentwicklungscode Titel 15, Anhang A – Antragsgebühren.
- Die Gebühr kann per Scheck an „City of Longmont“ bezahlt und entweder zusammen mit dem Antrag auf eine Baugenehmigung für Überschwemmungsgebiete eingesandt oder persönlich im Development Services Center (Adresse siehe unten) abgegeben werden.
Online Formulare
Vorlage
- Der ausgefüllte Antrag auf eine Baugenehmigung für Überschwemmungsgebiete muss vor der Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung und Genehmigung bei der Stadt Longmont eingereicht werden.
Per Post oder persönlich einreichen:
Stadt Longmont
Zentrum für Entwicklungsdienstleistungen
Attn: Monica Bortolini, PE CFM
385 Kimbark Straße
Longmont, CO 80501