Initiative, Referendum und Abberufung – Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Bürgerinitiative, Referendum und Abberufung

Das Büro des Stadtschreibers von Longmont hat die folgenden Informationen und Hinweise zu Bürgerinitiativen, Referenden und Abberufungsverfahren zusammengestellt. Diese Verfahren sind komplex und können ungeklärte Rechtsfragen und Gesetzesauslegungen in Bezug auf Verfassungsbestimmungen, Gesetze, Stadtverfassung und Verordnungen beinhalten. Die bereitgestellten Informationen und Dokumente spiegeln möglicherweise nicht die neuesten Änderungen des Wahlrechts wider.

Die folgenden Informationen sollten sorgfältig geprüft und von Ihrem Rechtsbeistand überprüft werden. Die Mitarbeiter der Stadt können nicht als Rechtsberater oder Vertreter der Bürger fungieren und können die rechtliche Zulänglichkeit dieser Informationen nicht garantieren. Wir werden jedoch versuchen, Verfahrensfragen gegebenenfalls zu beantworten. Wir empfehlen allen, die dieses Verfahren einleiten, die relevanten rechtlichen Bestimmungen sorgfältig zu prüfen und kompetenten Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Bürgerinitiative & Referendum

Was ist eine Bürgerinitiative?

Das Bürgerinitiative-Verfahren ist die direkte Macht der Wähler, eine neu gesetzgeberische Maßnahme oder Vorgehensweise in Form einer Verordnung oder Resolution und sorgen Sie dafür, dass diese dem Stadtrat oder den Wählern zur Genehmigung vorgelegt wird.

Das Initiativverfahren wird oft mit dem Referendumsverfahren verwechselt. Das Referendumsrecht besteht darin, dass die Wähler jede vom Stadtrat verabschiedete Verordnung einer Volksabstimmung unterziehen können.

Den Prozess einleiten

Eine Volksinitiative wird eingeleitet, indem ein oder mehrere registrierte Wähler beim Stadtschreiber eine schriftliche Absichtserklärung einreichen, um eine Volksinitiative zu verbreiten. Die Erklärung muss den vollständigen Text der vorgeschlagenen Verordnung oder Resolution enthalten oder beigefügt sein und angeben, ob eine Sonderwahl beantragt wird. Für die Einreichung einer Absichtserklärung gibt es kein Formular.

Wenn Bürger, die diesen Weg verfolgen, versuchen, einen Wahlantrag für einen geplanten Wahltermin zu stellen, sollte der Stadtschreiber kontaktiert werden, um die genauen Fristen für die Bestätigung des Stimmzettels für diese Wahl zu erfahren. Ein Beschluss zur Einberufung einer Sonderwahl muss vom Stadtrat gefasst werden, wenn innerhalb von dreißig Tagen oder innerhalb von einhundertfünfzig Tagen nach Vorlage des Antrags durch den Stadtschreiber keine reguläre Kommunalwahl angesetzt wird. [Longmont Charter, §5.4].

Informationen zu Bürgerinitiative & Referendum herunterladen

Informationsblatt zum Verfahren der Bürgerinitiative – aktualisiert am 4

Die oben verlinkten Anweisungen gelten nur für initiierte Verordnungen. Bei der letzten regulären Wahl am 72,788. November 7 gab es in Longmont 2023 registrierte Wähler. Für Initiativen sind 7,278 Unterschriften registrierter Wähler (10 % der Gesamtzahl der registrierten Wähler bei der letzten regulären Kommunalwahl) erforderlich, um Ihre Initiative auf den Stimmzettel zu bringen.

Wenn Sie eine Änderung der Gemeindesatzung vorschlagen, können die Anzahl der Unterschriften und die Anforderungen von den in diesen Unterlagen aufgeführten abweichen. Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, um Anweisungen zu Satzungsänderungen zu erhalten.

HINWEIS: Der Landtag nimmt regelmäßig Änderungen am Wahlverfahren vor. Obwohl sich das Initiativverfahren nicht wesentlich geändert hat, spiegeln diese Dokumente möglicherweise nicht die neuesten Änderungen im Wahlrecht wider. Aktuelle Gesetze und lokale Vorschriften sollten sorgfältig geprüft und ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden.

Links zu Gesetzen und Kodizes

Verfassung von Colorado (auf Lexis Nexis)

Colorado überarbeitete Statuten (auf Lexis Nexis)

Colorado Außenminister

Charta der Stadt Longmont – Artikel V

Erinnern

Longmont City Charter Artikel V – Initiierung, Referendum und Abberufung

5.7. – Rückruf.

Jeder gewählte öffentliche Beamte der Stadt kann nach sechsmonatiger Amtszeit jederzeit von den Wählern, die berechtigt sind, für einen Nachfolger des Amtsinhabers zu stimmen, gemäß dem Verfahren und in der Weise abberufen werden, die in Artikel XXI der Verfassung des Staates Colorado vorgesehen sind.

5.8. – Abberufungsverfahren durch den Rat.

Der Rat kann durch Verordnung weitere Verfahren festlegen, sofern diese der Verfassung des Staates Colorado oder dieser Charta entsprechen. Eine Verordnung darf jedoch in keinem Fall vorschreiben, dass ein Abberufungsantrag von mehr als 25 Prozent der Wählerstimmen der letzten vorangegangenen Wahl für alle Kandidaten unterzeichnet werden muss.

Informationen des Außenministeriums von Colorado zum Rückruf

Das Website des Büros des Außenministers von Colorado enthält Informationen zum Abberufungsverfahren und Links zu Artikel XXI der Verfassung des Staates Colorado, Artikel 12 von Titel I der überarbeiteten Statuten von Colorado und Regel 15 der Wahlordnung des Außenministers

 

Musterpetitionen und Informationen für Verteiler

Vorschläge für Umwälzpumpen

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