Alkohollizenzen - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Lizenzen für Spirituosen

Im Bundesstaat Colorado bedarf der Erhalt einer Schanklizenz für den Einzelhandel zunächst der Prüfung und Genehmigung durch die örtliche Schanklizenzbehörde, bevor diese von der staatlichen Alkoholaufsichtsbehörde geprüft wird. Die örtliche Schanklizenzbehörde, Richter Robert F. Frick, ist gemäß der Gemeindeordnung von Longmont für die Prüfung von Schanklizenzanträgen zuständig und hält monatliche Sitzungen ab, um diese Anweisung umzusetzen.

Das Büro des Stadtschreibers nimmt alle Anträge auf Alkohollizenzen und -genehmigungen entgegen und bearbeitet sie. Es steht zur Verfügung, um Fragen zum Verfahren zu beantworten, die Anforderungen und Gebühren zu erläutern und sicherzustellen, dass Ihr Antrag vollständig ist, bevor er von der örtlichen Lizenzbehörde geprüft wird.

Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung können Ihnen keine Rechtsberatung erteilen.

Bei Fragen zur örtlichen Alkohollizenz wenden Sie sich bitte an:

Büro der Stadtverwaltung

350 Kimbark St., Longmont CO 80501

Bürozeiten: 8 bis 5 Uhr, Montag bis Freitag

(303) 651-8649 oder city.clerk@longmontcolorado.gov

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