Marihuana-Lizenzen – Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

 

Einzelhandelslizenzen für Marihuana

In Longmont sind drei Arten von Marihuana-Lizenzen zulässig: Lizenzen für eigenständige Geschäfte zum Freizeitgebrauch, Lizenzen für kombinierte Geschäfte zum Freizeit- und medizinischen Gebrauch von Marihuana sowie Lizenzen für die Lieferung von medizinischem Marihuana. Am 28. Januar 2025 wurden die Lizenzen für Gastronomiebetriebe, die Marihuana anbieten, mit oder ohne Verkauf, genehmigt, mit der Ausnahme, dass die damit verbundene Änderung des Gesetzes zur Zulassung des öffentlichen Konsums an diesen Orten abgelehnt wurde. 

Für weitere Informationen und um auf eine Liste gesetzt zu werden, um benachrichtigt zu werden, falls ein Bewerbungszeitraum eröffnet wird, wenden Sie sich bitte an das Büro des Stadtschreibers unter (303) 651-8649.

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