Baunutzungssteuer - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Anforderungen an die Baunutzungssteuer

Die Stadt Longmont verlangt die Zahlung einer Verbrauchssteuer auf Bau- und Baumaterialien, die in Longmont verwendet oder verbraucht werden.

Wer ist für die Zahlung der Nutzungssteuer an die Stadt Longmont verantwortlich?

Die Verbrauchsteuer wird grundsätzlich vom Generalunternehmer gezahlt. Die Verbrauchsteuersätze für Baumaterialien betragen:
• Baunutzungssteuer der Stadt Longmont in Höhe von 3.53 %
• Verbrauchssteuer im Boulder County von 1.335 %.

Die Verbrauchsteuer kann auf zwei Arten bezahlt werden:

1. Zum Zeitpunkt der Erteilung einer Genehmigung Durch eine Schätzrechnung, die 50 % der Gesamt- und/oder Mechanikkosten zur Berechnung des steuerpflichtigen Betrags heranzieht. Sobald dies abgeschlossen/bezahlt ist und eine Genehmigung vorliegt, kann die Genehmigungskopie beim Kauf von Baumaterialien verwendet werden, sodass die Umsatzsteuer der Stadt Longmont und des Boulder County nicht erneut erhoben wird.

2. Zahlen Sie, wie Sie gehenSie können diese Option bei der Erteilung einer Genehmigung beantragen. Wenn Sie die Pay-as-you-go-Option wählen, müssen Sie die folgenden Schritte ausführen:

  1. Sie müssen alle Quittungen, Rechnungen und Abrechnungen über den Kauf notwendiger Baumaterialien von außerhalb der Stadt aufbewahren.
  2. Sie müssen spätestens am 10. Tag jedes Monats nach Baubeginn eine Steuererklärung bei der Stadt Longmont einreichen, die eine von der Stadt bereitgestellte Tabelle mit den Materialkosten enthält. Sie müssen außerdem Quittungen, Rechnungen und Abrechnungskopien für im Vormonat gekauftes Holz, Einrichtungsgegenstände, Materialien und sonstige Verbrauchsmaterialien beifügen.
  3. Sie müssen der Stadt Longmont außerdem den vollen Betrag der für den/die vorangegangenen Monat(e) fälligen Nutzungssteuer zahlen.

Jede Nichtbeachtung dieser Schritte stellt einen Verstoß dar und wird mit den in der Gemeindeordnung der Stadt Longmont (Abschnitt 4.04.320) vorgesehenen Strafen belegt. Die Umsatzsteuerbehörde und die Bauaufsichtsbehörde prüfen die monatlichen Steuererklärungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Monatliche Kostenberichte für Baugenehmigungen

Diese Berichte dienen der Erfassung der Kosten, die dem Generalunternehmer für direkt gekaufte Materialien entstehen, einschließlich der Kosten für Subunternehmer, die nicht in den eidesstattlichen Erklärungen der Subunternehmer aufgeführt sind. Diese Angaben umfassen in der Regel direkte Materialkäufe (steuerpflichtig) sowie Ingenieur-, Genehmigungs- und Designgebühren sowie Gemeinkosten (nicht steuerpflichtig), aufgeschlüsselt nach Kategorien. Geben Sie den Rechnungsbetrag, den Betrag der steuerpflichtigen Materialien und sonstige steuerpflichtige Kosten (Ausrüstung, Anhängermieten, Versand usw.) ein. Die für Materialien für die Stadt Longmont gezahlte Umsatzsteuer sollte zur Anrechnung der gezahlten Umsatzsteuer berücksichtigt werden.

Folgen Sie diesen Anweisungen und verwenden Sie diese leeren Berichte für Ihre monatlichen Kosten:

Monatlicher Kostenbericht für die Baugenehmigung – ANWEISUNGEN
Monatlicher Kostenbericht für Baugenehmigungen, leere Excel-Tabelle
Excel-Tabelle mit monatlichen Kostenberichten für Baugenehmigungen MIT AUFGEFÜHRTEN KATEGORIEN

Für mehr Informationen, kontaktieren sie bitte:

Richard Eastis
Umsatzsteuer-Administrator
Stadt Longmont
303-774-3571
Richard.Eastis@LongmontColorado.gov

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