Inklusives Wohnen
Was ist inklusives Wohnen?
Longmont hat eine Verpflichtung zum inklusiven Wohnen, allgemein bekannt als bezahlbarer Wohnraum. Alle Wohnbauprojekte, für die eine Baugenehmigung beantragt wird, müssen sicherstellen, dass 12 % der Gesamteinheiten für Bewohner mit niedrigem und mittlerem Einkommen erschwinglich sind.
Lesen Sie mehr Longmonts Verordnung zum integrativen Wohnen.
Was ist die Definition der Stadt für erschwinglich?
Die Stadt definiert bezahlbaren Wohnraum als Wohnungen, die zu einem Preis verkauft werden, der für Haushalte erschwinglich ist, die 80 % oder weniger der Mittleres Einkommen in der Region (AMI) und Einheiten, die an Haushalte vermietet werden, deren Miete 50 % oder weniger des AMI beträgt.
| Art des Hauses | Urkunde eingeschränkt | Einkommensqualifiziert | Verkaufs-/Mietbetrag |
|---|---|---|---|
| Zu verkaufen | Ja | Bei oder unter 80 % AMI | https://longmontcolorado.gov/housing-and-community-investment/housing-1/maximum-sale-prices/ |
| Vermietung | Ja | Bei oder unter 50 % AMI | https://longmontcolorado.gov/housing-and-community-investment/income-and-asset-limits/ |
Optionen zur Einhaltung der Verordnung über inklusiven Wohnraum
- Vor Ort: Bereitstellung der erforderlichen bezahlbaren Wohneinheiten innerhalb des Bauprojekts
- Ersatzgebühr: Die Gebühren an den städtischen Fonds für bezahlbaren Wohnraum richten sich nach der endgültigen Wohnfläche.
- Außerhalb der Website: Bauen Sie den erforderlichen bezahlbaren Wohnraum an einem anderen Standort
- Landspende: Spenden Sie Land an die Stadt oder an einen gemeinnützigen Wohnungsbauentwickler.
- Freiwillige Alternativvereinbarung: Ein Bauträger bzw. Bauunternehmer kann dem Stadtrat einen alternativen Weg zur Erfüllung der Anforderungen an den sozialen Wohnungsbau vorschlagen, die nicht in der Verordnung enthalten sind.
- Einlösung des Guthabens: Ein Bauträger bzw. Bauunternehmer kann Gutschriften für überschüssige Wohneinheiten von einem anderen Bauträger bzw. Bauunternehmer erwerben, der mehr als die vorgeschriebene Mindestanzahl an bezahlbaren Wohneinheiten errichtet hat und dafür von der Stadt Gutschriften erhalten hat.
- Mittelklasse- oder erschwinglicher Wohnraum: Bereitstellung von Wohneinheiten, die für Haushalte mit einem Einkommen zwischen 80 und 120 % des mittleren Einkommens (AMI) erschwinglich sind, um die Anzahl der erforderlichen Sozialwohnungen zu reduzieren (eine freiwillige Alternativvereinbarung ist erforderlich).
Welche Art von Genehmigung ist erforderlich?
Kauf- und Mietprojekte, die die Option „Vor-Ort-Zahlung“ oder „Gebührenersatz“ wählen, werden von den Mitarbeitern administrativ genehmigt. Für alle anderen Optionen zur Einhaltung der Vorschriften ist die Zustimmung des Stadtrats erforderlich. Sowohl zum Verkauf stehende als auch vermietete Sozialwohnungen müssen im Grundbuch als dauerhaft bezahlbar eingetragen werden, und zwar in einer von der Stadt bereitgestellten Form.
Welche Anreize gibt es?
Longmont bietet Anreize für bezahlbaren Wohnraum zur Unterstützung von Projekten, darunter Anreize für die Landentwicklung, die speziell für bezahlbaren Wohnraum gelten, und finanzielle Anreize für Projekte, die mehr als das erforderliche Minimum bieten.
Was ist meine konkrete Projektanforderung?
Nutzen Sie unseren Rechner, um die Anforderungen an den sozialen Wohnungsbau für Ihr Bauvorhaben zu ermitteln.
BITTE BEACHTEN: Bei zum Verkauf stehenden Wohn-/Arbeitseinheiten unterliegen 80 % der Einheit dem Inklusionswohnen. Wenn Sie Wohn-/Arbeitseinheiten anbieten, bitte Kontaktieren Sie den Spezialisten für bezahlbares Wohnen um zu bestimmen, wie diese Anforderung auf Ihr Projekt zutrifft; der Rechner berücksichtigt diese Funktion nicht.
Was reichen wir mit unserem Entwicklungsantrag ein?
Bitte füllen Sie den Antrag auf inklusives Wohnen aus und reichen Sie ihn zusammen mit der Erstanmeldung für den Bauantrag des Projekts ein.
Welche Auswirkungen hat dieses Programm auf die Community?
- Erfolge des Programms für bezahlbaren Wohnraum 2024
- Wohnraumbedarfsanalyse 2023 und Überprüfung der Richtlinie für integrativen Wohnraum
Bei Fragen zur Inklusionswohnverordnung wenden Sie sich bitte an Kontaktieren Sie den Spezialisten für bezahlbares Wohnen.