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Obligatorisches Erscheinen vor Gericht

A Erscheinen ist Pflicht vor Gericht ist erforderlich für Verkehrsdelikte, Charter , Verordnung Verletzungen. Sie müssen am auf Ihrer Vorladung und Anklageschrift („Anklageschrift“ oder „Ticket“) angegebenen Datum und zur angegebenen Uhrzeit vor Gericht erscheinen. Eine vorzeitige Online-Zahlung ist nicht möglich. Nach Ihrem Gerichtstermin können etwaige festgesetzte Bußgelder und Kosten online, telefonisch, persönlich oder per Post bezahlt werden.

 

 

Verkehrsverstöße – Strafberechnung

Für Nur VerkehrsverstößeSie können sich für ein Schuldbekenntnis entscheiden und die festgesetzte Geldstrafe und die Kosten im Voraus bezahlen. Es erfolgt eine Verurteilung und es werden Punkte in Ihrem Führerscheinregister eingetragen. Sie müssen Ihr Bußgeld bis 5:00 Uhr am Vortag Ihres Gerichtstermins bezahlen. Wenn Sie den vollen Betrag vor Ihrem Gerichtstermin bezahlen, müssen Sie nicht persönlich erscheinen. sind Pflichtfelder Sie müssen persönlich erscheinen, wenn Sie Ihr Ticket nicht im Voraus bezahlt haben.

 

 

 

Zahlungsoptionen

Bei Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte fallen Händler- und/oder Kreditkartengebühren an. Online- oder telefonische Zahlungen können 2–4 Werktage zur Bearbeitung und Verbuchung auf unserer Website benötigen. Als Zahlungsdatum gilt das im Warenkorb angegebene Datum.

  • Servicegebühr: Mindestens 2.50 $ oder 3.95 %
  • Es fällt eine Online-Zahlungsgebühr an.
    • 1.00 $ für Zahlungen unter 100.00 $
    • 2.50 $ für Zahlungen über 100.00 $

 

Online bezahlen – Portal für die Zahlung von Bußgeldern

Zahlung per Telefon – 833-239-6557

Zahlung per Post oder persönliche Zahlung

Stadtgericht Longmont

Sicherheits- und Justizzentrum

225 Kimbark Straße

Longmont, CO 80501

 

Die vollständige Zahlung vor Ihrem Gerichtstermin gilt als Schuldbekenntnis hinsichtlich der Verkehrsordnungswidrigkeit. Ihrem Führerschein werden Punkte gutgeschrieben. Wenn Sie die Zahlung per Post senden, Unterschreiben Sie die Rückseite der Vorladung und der Klageschrift und senden Sie diese zusammen mit einem Scheck oder einer Zahlungsanweisung, zahlbar an „City of Longmont Municipal Court“, per Post. Geben Sie Ihre Vorladungsnummer in der Betreffzeile an.

 

Teilzahlungen werden nur mit Genehmigung des Gerichts akzeptiert. Bitte senden Sie kein Bargeld..

 

Das Longmont Municipal Court ist montags bis freitags von 8:00 bis 5:00 Uhr geöffnet, außer an städtischen und nationalen Feiertagen.

 

 

Elektronische Einreichung und Falldetails

Anwälte:

Falls Sie von den Gerichtsmitarbeitern noch nicht eingeladen wurden siteEs muss ein „Anwaltsbenutzerkonto“ erstellt werden.

 

Senden Sie eine Email an court@longmontcolorado.govSie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Einladung. Die Zustellung erfolgt elektronisch gemäß CRCP 5(b)(2)(D). Damit können Sie in jedem Verfahren vor dem Stadtgericht Longmont Klage einreichen.

 

 

Angeklagte, die sich selbst vertreten:

Für Angeklagte, die sich selbst vertreten und die Möglichkeit haben möchten, in ihrem Fall Schriftsätze einzureichen, muss ein „Angeklagtenkonto“ erstellt werden.

 

Senden Sie eine Email an court@longmontcolorado.gov Bitte geben Sie Ihren Namen, die Aktennummer oder das Aktenzeichen sowie alle weiteren relevanten Informationen an. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Einladung. Die Zustellung erfolgt zukünftig elektronisch gemäß CRCP 5(b)(2)(D). Dadurch können Sie Ihre Unterlagen in Ihrem Fall einreichen.

 

 

Nur für Eltern/Erziehungsberechtigte jugendlicher Angeklagter:

Die Akten jugendlicher Straftäter sind möglicherweise nicht ohne Weiteres über das Online-Portal einsehbar. Eltern/Erziehungsberechtigte, die Akten ihres Kindes einsehen möchten, müssen ein Eltern-/Erziehungsberechtigtenkonto anlegen.

 

Senden Sie eine Email an court@longmontcolorado.gov Bitte geben Sie Ihren Namen, den Namen Ihres Kindes/Jugendlichen, die Aktennummer und alle weiteren relevanten Informationen an. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Einladung. Die Zustellung erfolgt zukünftig elektronisch gemäß CRCP 5(b)(2)(D). Dadurch können Sie sich in die Akte Ihres Kindes/Jugendlichen eintragen.

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