Änderungen bei der Kompostabholung ab 1. April - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Aufgrund von Änderungen bei A1 Organics, dem Kompostverarbeiter der Stadt, wird die Stadt Longmont die Annahme von Gegenständen im Rahmen des Kompostprogramms am Straßenrand, der Kompostierung bei städtischen Gebäuden und bei von der Stadt organisierten Veranstaltungen ändern.

Aufgrund der hohen Verunreinigungsraten in Kompostbehältern aller Art hat A-1 Organics erhebliche Beschränkungen hinsichtlich der Menge an kompostierbaren Materialien eingeführt, die an seine Anlagen geliefert werden können.

Ab dem 1. April akzeptiert A-1 Organics nur noch lose Gartenabfälle (einschließlich Baum- und Strauchmaterial) und Lebensmittelabfälle. Kompostierbare Produkte wie Papiertücher, kompostierbare Becher, Papierprodukte, kompostierbares Geschirr oder andere organische Materialien, die nicht explizit als Lebensmittel- und Gartenabfälle gelten, werden nicht mehr angenommen. Einzige Ausnahme sind Lebensmittelabfälle in grünen kompostierbaren Säcken mit einem Fassungsvermögen von bis zu 3 Litern. 

Da es sich bei den kompostierbaren Materialien, die in städtischen Gebäuden und bei städtischen Veranstaltungen gesammelt werden, größtenteils um Papierhandtücher, kompostierbare Teller, Becher und Besteck handelt, wird es in städtischen Gebäuden und bei Veranstaltungen keine Kompostsammlungen mehr geben.

Hier ist eine Zusammenfassung der Gegenstände, die früher akzeptiert wurden, nun aber nicht mehr in Ihren Kompostwagen dürfen:

  • Alle Papierprodukte, einschließlich Papierhandtücher, Kosmetiktücher und geschreddertes Papier (In den Mülleimer werfen.)
  • Kompostierbare Verpackungen – Gläser, Tassen, Teller, Besteck oder andere Gegenstände mit der Aufschrift „kompostierbar“ werden nicht mehr angenommen und sind NICHT recycelbar. (In den Mülleimer werfen.)
  • Holzprodukte wie Rührstäbchen, Bambusutensilien und dergleichen werden nicht akzeptiert. (In den Müllwagen werfen.)
  • Kompostierbare Kaffeepads (K-Cups usw.) oder andere Kochmaterialien werden nicht akzeptiert. (In den Mülleimer werfen.)
  • Kartonmaterialien aller Art, einschließlich Versandkartons und Pizzakartons. (In den Recyclingkorb legen.)

Lebensmittelabfälle, einschließlich Küchenreste, müssen in einem grünen 3-Liter-Beutel entsorgt werden. Zu Lebensmittelabfällen zählen verdorbene oder nicht verzehrte Lebensmittel, Essensreste, Krümel und Ähnliches. Papiertücher, Pappteller, -becher, -schüsseln oder -besteck dürfen nicht dazugehören. Gartenabfälle müssen lose in den Kompostwagen gegeben werden und dürfen nicht in Säcken jeglicher Art verpackt werden.

Um über alle anderen Änderungen oder Aktualisierungen auf dem Laufenden zu bleiben, besuchen Sie bitte unsere Website und unseren Waste Wizard App um zu prüfen, wie Sie Ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgen.