Genehmigungen für Hinterhofhühner
Am 11. Januar 2011 verabschiedete der Stadtrat die Verordnung O-2011-02, die es jedem Einwohner der Stadt erlaubt, in Wohngebieten in Hinterhöfen von Wohngebäuden und in Nicht-Wohngebieten in Hinterhöfen von Wohngebäuden Hühner zu besitzen und zu halten.
Bitte drucken Sie den Antrag auf Hühnerhaltungserlaubnis aus, indem Sie auf den untenstehenden Link klicken. Bitte lesen Sie alle Regeln zur Hühnerhaltung und füllen Sie die erforderlichen Informationen aus. Unterschreiben und datieren Sie den Antrag. Anträge müssen persönlich im Development Services Center eingereicht werden. 385 Kimbark St., direkt gegenüber der Longmont Public Library. Es empfiehlt sich, eine Kopie für Ihre Unterlagen auszudrucken, da alle Vorschriften der Verordnung O-2011-02 im Antrag enthalten sind. Bei Fragen zu Genehmigungen wenden Sie sich bitte an den Baudienst unter (303) 651-8332.