Kurzzeitmieten
Kurzzeitmieten
Die Stadt Longmont verlangt für kurzfristige Vermietungen eine Lizenz und eine jährliche Erneuerung, um sicherzustellen, dass die Vermietungen den Nutzungs- und Sicherheitsanforderungen entsprechen und keine Belästigungen für die umliegende Nachbarschaft verursachen.
Eine kurzfristige Vermietung ist eine Vermietung einer gesamten Wohnung oder einzelner Zimmer in einer vom Eigentümer bewohnten Wohnung für weniger als 30 Tage, wie sie beispielsweise über Airbnb, VRBO usw. angeboten wird.
Für alle Kurzzeitmieten in Longmont ist eine Kurzzeitmietlizenz sowie eine Umsatzsteuerlizenz erforderlich. Bestehende Kurzzeitmieten sind nicht ausgenommen, und nicht lizenzierte Kurzzeitmieten unterliegen den gesetzlichen Vorschriften.
Nur Einwohner der Stadt Longmont haben Anspruch auf eine Kurzzeitmietlizenz. Sie können eine Kurzzeitmietlizenz online oder persönlich im Development Services Center (385 Kimbark Street) beantragen.
Ihre nächsten Schritte:
- Schritt 1: Registrieren Sie sich für ein Konto bei Accela Citizen Access (ACA)* (ACA-Benutzerhandbuch)
- Schritt 2: Beantragen Sie eine Sales & Use Tax-Lizenz (Besuchen Sie die Seite „Umsatz- und Verbrauchssteuer“)
- Schritt 3: Beantragen Sie eine Short Term Rental (STR)-Lizenz (STR-Lizenzleitfaden)
- Schritt 4: Gehen Sie zu ACA um diese Schritte abzuschließen
Um den Status Ihrer Bewerbung(en) zu überprüfen, Besuchen Sie ACA (ACA-Handbuch zur Datensatzsuche).
*Accela Citizen Access (ACA) – Die Stadt Longmont nutzt Accela Citizens Access (ACA) für Online-Lizenzen, Genehmigungen und Inspektionen. Das Accela-System wird von Accela entwickelt und produziert. Die Stadt Longmont pflegt und passt das Programm für die öffentliche Nutzung an.
Fragen? T: (303) 651-8695 oder mailen Sie uns an code.enforcement@longmontcolorado.gov.
Sie können Kurzzeitmieten nach Adresse durchsuchen.
FAQ
In den meisten Fällen können Antragsteller selbst bestätigen, dass das Haus die grundlegenden Sicherheitskriterien erfüllt. Die Stadt behält sich jedoch das Recht vor, vor der Erteilung einer Lizenz oder bei einer Erneuerung eine Inspektion durchzuführen, wenn dies für notwendig erachtet wird.
Zusätzliche Wohneinheiten dürfen nicht rechtlich als Kurzzeitmietobjekte genutzt werden. Die einzige Möglichkeit, zusätzliche Wohneinheiten als Kurzzeitmietobjekte zu nutzen, besteht in geplanten Wohnanlagen wie Prospect und Riverside at Mill Village, wo der Bebauungsplan diese Nutzungsart ausdrücklich vorsieht.
Als Einwohner von Longmont können Sie maximal eine Anlagewohnung zur Kurzzeitvermietung nutzen. Die gesamte Wohnung kann jedoch nur an eine Gruppe gleichzeitig vermietet werden. Einzelne Zimmer können nur vermietet werden, wenn der Eigentümer, Makler oder Hausverwalter während der Vermietung anwesend ist. Personen, die nicht in Longmont wohnen, dürfen innerhalb der Stadt keine Kurzzeitvermietungen durchführen.
Schritt 1: Beantragen Sie eine Umsatzsteuerlizenz. Rufen Sie das Umsatzsteueramt unter (303) 651-8672 an oder besuchen Sie unsere Seite zur Umsatzsteuer. Dort finden Sie Informationen zum Erhalt einer Umsatzsteuerlizenz.
Schritt 2: Beantragen Sie online oder persönlich im Development Services Center (385 Kimbark Street) eine Lizenz für die kurzfristige Vermietung.
Schritt 3: Ihr Antrag wird von den Mitarbeitern der Stadt geprüft und Sie werden benachrichtigt, ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird oder ob zusätzliche Informationen benötigt werden.
Eine Lizenz kostet 100 US-Dollar, jede jährliche Verlängerung kostet zusätzlich 100 US-Dollar. Für die Umsatzsteuerlizenz fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 25 US-Dollar an.
Wenn sich Ihr Grundstück in einem Gebiet mit der Zone „Rural Residential Rural“ (R-RU) oder „Resident Single Family Residential“ (R-SF) befindet und auf Ihrer Straßenseite in Ihrem Block bereits ein Objekt zur kurzfristigen Vermietung angeboten wird, benötigen Sie eine bedingte Nutzungsgenehmigung.
Wenn Sie herausfinden möchten, ob eine bedingte Nutzungsgenehmigung erforderlich ist, damit Ihr Eigentum kurzfristig vermietet werden kann, rufen Sie 303-651-8695 an oder senden Sie eine E-Mail an Code.Enforcement@longmontcolorado.govAndernfalls wird das Stadtpersonal den Standort bewerten und Sie über etwaige zusätzliche Anforderungen informieren, wenn Sie einen Antrag auf eine Lizenz für eine kurzfristige Vermietung einreichen.
Für Anträge auf bedingte Nutzung ist vor der Einreichung und Prüfung ein Vorgespräch mit den Mitarbeitern und eine Nachbarschaftsversammlung erforderlich. Für Anträge auf bedingte Nutzung ist außerdem eine öffentliche Anhörung durch die Planungs- und Zonenkommission erforderlich. Gegen die Entscheidung der Planungs- und Zonenkommission kann beim Stadtrat Berufung eingelegt werden.
Wenn eine Überprüfung der bedingten Nutzung erforderlich ist und Sie an einer Bewerbung interessiert sind, können Sie Vereinbaren Sie ein Vorbewerbungsgespräch.
Es gibt keine Begrenzung für die Gesamtzahl der in der Stadt betriebenen Kurzzeitvermietungen. In Gebieten mit der Einteilung „R-RU“ (Residential Rural) oder „R-SF“ (Residential Single Family) darf jedoch ohne bedingte Nutzungsgenehmigung pro Straßenseite nur eine Kurzzeitvermietung pro Block betrieben werden.
Das Betreiben einer Kurzzeitvermietung ohne Lizenz stellt einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung von Longmont dar und kann zu Geldstrafen von bis zu 500 US-Dollar pro Tag und/oder einer Vorladung vor Gericht führen.
- Ein Rauchmelder in jedem Schlafzimmer
- Ein Rauchmelder im Flur oder im Bereich außerhalb der Schlafzimmer
- Kohlenmonoxidmelder im Umkreis von 15 Metern um jedes Schlafzimmer (sofern es eine angeschlossene Garage oder ein brennstoffbetriebenes Gerät im Haus gibt)
- Jedes Schlafzimmer muss über eine Tür direkt nach draußen oder ein funktionierendes Notausstiegsfenster verfügen, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Das Fenster hat eine Öffnung mit einer Mindestbreite von 20 Zoll und einer Höhe von 24 Zoll; und hat eine Gesamtöffnungsfläche von 5.7 Fuß/Quadratfuß, wenn es sich über dem Bodenniveau befindet, oder 5.0 Fuß/Quadratfuß, wenn es sich auf oder unter dem Bodenniveau befindet; und hat eine Höhe von 48 Zoll oder weniger zwischen dem Boden im Raum und der Fensterbank
- Für alle Kellerausbauten und Anbauten liegen Genehmigungen vor
- Die Badezimmer sind dicht und in hygienischem Zustand
- Ein funktionierender Feuerlöscher steht den Gästen jederzeit zur Verfügung
- Der Schaltschrank ist zugänglich
- Ofen/Warmwasserbereiter verfügen über ausreichend Verbrennungsluft und eine ordnungsgemäße Entlüftung
- Es gibt einen Plan/Grundriss mit Fluchtwegen und Treffpunkten für Gäste
Betreiber von Kurzzeitvermietungen zahlen eine Übernachtungssteuer. Informationen zu dieser Steuer erhalten Sie beim Umsatzsteueramt unter (303) 651-8672 oder per E-Mail an sales.tax@longmontcolorado.gov.
Kurzzeitmieten sind in allen Bereichen der Stadt zulässig, mit Ausnahme der Zonen „Nicht-Wohn-Hauptbeschäftigung“ (N-PE) und „Öffentlich“ (N-PF). Die zu nutzende Fläche muss eine legale Wohneinheit sein.
Nutze einfach das Online-Bewerbungen oder persönlich im Development Services Center (385 Kimbark Street).
Mit der Lizenz kann die Stadt Longmont überprüfen, ob die Kurzzeitvermietung keine Sicherheitsrisiken für die Gäste birgt und ob sie gegen keine Bestimmungen des Land Development Code verstößt.