Verlassene Fahrzeuge - Stadt Longmont Direkt zum Inhalt

Verlassene und verschrottete Fahrzeuge

Die Polizei und die Ordnungsbehörde von Longmont setzen die Verordnung zu verlassenen/abgestellten Fahrzeugen gemäß der Stadtverfassung von Longmont durch. Fahrzeuge gelten als verlassen, wenn sie 48 Stunden oder länger auf öffentlichen Straßen oder öffentlichem Grund abgestellt werden. Fahrzeuge, die innerhalb dieser 48 Stunden auf öffentlichen Straßen oder öffentlichem Grund abgestellt werden, müssen betriebsbereit sein und gültige Nummernschilder tragen.

Verlassene Fahrzeuge haben für die Polizei von Longmont eine niedrigere Priorität als andere Arten von Notrufen, beispielsweise Verkehrsunfälle.

Wenn Sie obdachlos sind, gibt es Ressourcen zur Verfügung.

 

Definitionen:

Verlassenes oder öffentlich aufbewahrtes Schlaffahrzeug – Öffentliches Eigentum, 11.12.030(3) -  (Gültig ab 1. Januar 2021) 

Jedes Schlaffahrzeug, das auf öffentlichem Grund geparkt ist, einschließlich Teilen einer Autobahn, Straße, Gasse oder anderen Wegerechtsgebieten, außer:

 

  1. Für das Fahrzeug wurde eine Parkerlaubnis gemäß Longmont Municipal Code 11.12.045 ausgestellt.
  2. Das Fahrzeug wird aktiv be- oder entladen. Aktives Be- oder Entladen bezeichnet den Zeitraum, in dem eine oder mehrere Personen körperlich mit dem Be- oder Entladen einer Wohnung, Eigentumswohnung, eines Reihenhauses, eines Hauses oder eines Geschäfts beschäftigt sind. Der Inhalt darf nicht auf Wege, Grünflächen oder in Parks entladen werden.

 

Nach der neuen Verordnung dürfen sich Fahrzeuge mit Schlaffunktion nicht mehr auf öffentlichen Straßen oder öffentlichem Grund bewegen. Stattdessen müssen sie vollständig von der Straße oder dem öffentlichen Grund entfernt werden. Fahrzeuge, die diese Vorschriften nicht einhalten, können mit einem Bußgeld belegt oder abgeschleppt werden.

 

Anhänger im Eigentum von Bauunternehmern, die zum Lagern oder Transportieren von Materialien, Werkzeugen oder Geräten dienen, die für Reparaturen oder Umbauten auf Privatgrundstücken erforderlich sind, dürfen für einen begrenzten Zeitraum (höchstens 180 Tage) an der Straßenseite und der gegenüberliegenden Straßenseite eines bestimmten Grundstücks auf Privatgrundstück abgestellt werden, auf dem solche Reparaturen oder Umbauten gerade stattfinden, sofern der Eigentümer des oder der Anhänger an der Straßenseite jedes dieser Anhänger einen gut sichtbaren datierten Hinweis mit der Adresse der Baustelle und Kontaktinformationen anbringt.
Häufig gestellte Fragen zu Schlaffahrzeugen

 

Verlassen/Junk Fahrzeuge 

Jedes Fahrzeug, das 48 Stunden lang auf einem Privatgrundstück abgestellt wird, ohne dass die Zustimmung des Eigentümers oder Mieters dieses Grundstücks oder seines gesetzlich bevollmächtigten Vertreters vorliegt.

 

Als Schrottfahrzeug gilt jedes Fahrzeug, das: (1) keine gültigen, noch nicht abgelaufenen Nummernschilder trägt, es sei denn, es handelt sich um einen Typ, der nach den Gesetzen des Staates Colorado ausdrücklich von der Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge ausgenommen ist; oder (2) so zerstört, beschädigt oder weitgehend zerlegt ist, dass das Fahrzeug nicht mehr betriebsbereit ist; oder (3) obwohl es so konstruiert ist, dass es sich bei ordnungsgemäßer Reparatur selbst bewegen kann, in seinem gegenwärtigen Zustand nicht aus eigener Kraft bewegt werden kann oder dessen Reifen nicht alle aufgepumpt sind.

  • Sobald ein auf der Straße verlassenes/verschrottetes Fahrzeug gemeldet wird, begibt sich das Personal zum Standort und bestätigt, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde. Ist dies nicht der Fall, prüft das Personal, ob das Fahrzeug verlassen oder verschrottet wurde.

 

  • Wenn festgestellt wird, dass es sich um ein Schrottfahrzeug handelt, kann das Personal das Fahrzeug sofort abschleppen oder einen Strafzettel für das Schrottfahrzeug ausstellen und das Fahrzeug mit einer Kennzeichnung versehen, die darauf hinweist, dass es so schnell wie möglich abgeschleppt wird.
  • Wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug verlassen wurde, markiert das Personal die Reifen, kennzeichnet das Fahrzeug und kommt zu einem späteren Zeitpunkt zurück, um das Fahrzeug abzuschleppen, wenn es tatsächlich verlassen wurde.

 

  • Ein verlassenes/verschrottetes Fahrzeug auf einem Privatgrundstück kann nach Ermessen des Grundstückseigentümers ohne polizeiliches Eingreifen entfernt werden. Es wird empfohlen, sich an die Polizei von Longmont zu wenden, damit festgestellt werden kann, ob das Fahrzeug gestohlen und auf dem Privatgrundstück zurückgelassen wurde.

 

  • Zurückgelassene/verschrottete Fahrzeuge auf privatem Privatgrundstück werden von der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Longmont unter der Telefonnummer (303) 651-8695 bearbeitet.

 

Die Verstöße gegen die Vorschriften sind: 11.12.040 Verlassenes Fahrzeug und 11.12.050 Schrottfahrzeug der Gemeindeordnung der Stadt Longmont

 

Verlassene Fahrzeuge können bei der Polizei von Longmont gemeldet werden. Online-Meldesystem.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

  • Polizei von Longmont unter (303) 651-8555 oder per E-Mail
  • Code-Durchsetzung (303) 651-8695

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